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Bussen für Protestaktion
Neuenburger Gericht verurteilt Klima­aktivisten

Anhängerin von Extinction Rebellion bei einem Protest im Mai 2021 in Genf.
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Das Polizeigericht in Neuenburg hat Klimaaktivisten von Extinction Rebellion zu Bussen verurteilt. Sie könnten sich nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen, urteilte der Richter.

Richter Michael Ecklin räumte allerdings ein, dass die verschiedenen Aktionen der Klimaaktivisten in Freiburg, Lausanne, Genf und St. Gallen sich nicht miteinander vergleichen liessen. Jede dieser Aktionen könne deshalb durch ein Gericht auch anders beurteilt werden.

Die Aktivisten wurden je zu einer Busse von 200 Franken verurteilt und müssen auch die Verfahrenskosten übernehmen. Sie hätten kein Gesuch für die Durchführung einer Kundgebung auf öffentlichem Boden gestellt und auch gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verstossen, begründete der Richter den Entscheid.

Die Aktivisten von Extinction Rebellion hatten am 5. März 2020 während rund 75 Minuten ein Hauptverkehrsachse in Neuenburg blockiert.

SDA/ij