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Auch Ligurien und Bretagne
Neue Quarantäneliste betrifft beliebte Ferien-Destinationen

Porto Venere in den Cinque Terre an der Ligurischen Küste:  Platz am Strand hätte es noch. Wer hingeht und zurück in die Schweiz kommt, muss allerdings die Behörden informieren und zehn Tage in Quarantäne gehen. So verordnet es der Bund.
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Jetzt auch noch Ligurien und die Bretagne: Ab Montag müssen Heimkehrer aus diesen zwei beliebten Ferienregionen in der Schweiz für 10 Tage in Quarantäne. Das hat der Bund am Freitag bekannt gegeben. Die zwei Regionen in Nordwestitalien und im äussersten Nordwesten Frankreichs haben inzwischen die Marke von 60 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100’000 Einwohner in den letzten 14 Tagen überschritten. Den Grenzwert der Schweiz für ihre Quarantäneliste.

Inzwischen stehen 59 Länder und 23 Gebiete auf der Liste. Neben Ligurien und der Bretagne sind neu unter anderem auch Portugal, Belgien oder Grossbritannien drauf. Von der Liste gestrichen hat der Bund Kosovo und San Marino.

Lesen Sie hier: In welche Länder wir noch ohne Einschränkungen reisen können

In Ligurien liegt die Hafenstadt Genua, die viele Schweizerinnen und Schweizer für Überfahrten auf die Ferieninsel Sardinien nutzen. Die Insel selber steht nicht auf der Quarantäneliste des Bundes, und auch Durchreisende sind davon nicht betroffen. Katrin Holenstein, Sprecherin des Bundesamtes für Gesundheit sagt, «wenn man innerhalb von 24 Stunden durch Ligurien in die Schweiz fährt, muss man nicht in Quarantäne – aber nur dann, wenn man per Transit durch die Region fährt.» Wer zum Beispiel rasch in eine Quarantäne-Region fahre zum Einkaufen, befinde sich nicht im Transit, nennt Holenstein ein Beispiel.

Was, wenn die Reise nicht mehr möglich ist?

Die immer längere Quarantäneliste stoppt die Ferienpläne von immer mehr Schweizerinnen und Schweizern:

  • Ein erster Überblick zeigt aber, dass sich viele Hoteliers bei kurzfristiger Annullierung derzeit kulant zeigen. Es lohnt sich deshalb die entsprechenden Covid-Bestimmungen auf den Websites der Hotels vorab zu konsultieren. Oder noch besser die Gastgeber vor der Buchung direkt zu kontaktieren – in den meisten Fällen kommen sie potenziellen Gästen punkto kurzfristigen Absagen entgegen.
  • Die Ferien-Airline Edelweiss bietet ihren Passagieren die Möglichkeit, ihr Ticket auf ein neues Reisedatum und gar auf ein neues Reiseziel gebührenfrei umzubuchen. Auch die Swiss hat reagiert und die Tarifstruktur bis Ende Dezember umgestaltet. Demnach sind «sämtliche Tarife mehrfach gebührenfrei umbuchbar», schreibt die Fluggesellschaft. Die Kunden von Easyjet, die ihre Reisepläne ändern, können ihre Flüge bis zu 14 Tage vor Reiseantritt ohne Änderungsgebühr auf alternative Termine oder Reiseziele umbuchen.
  • Buchungsportale wie Ebookers.ch oder Booking.com erlauben dem Kunden nicht, automatisch eine gebuchte Reise zu stornieren. Sie sind abhängig von den Konditionen der Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften. Grundsätzlich können sich E-Booker-Kunden bei der Plattform melden, um Reisen selbstständig zu verschieben oder zu annullieren. Booking.com hält in den Geschäftsbedingungen fest: «Wenn Sie keine flexible Rate buchen, steht Ihnen möglicherweise keine Erstattung zu.» Die Stornierungsanfragen der Kunden würden von der Unterkunft bearbeitet. Das Portal empfiehlt deshalb eine Option mit kostenloser Stornierung zu buchen.

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Eine ältere Version dieses Textes war fälschlicherweise mit einem Foto des Badeortes Forte dei Marmi bebildert, welcher sich zwar am ligurischen Meer, nicht aber in Ligurien, sondern in der Toskana befindet.