Nationalratswahlen mit TückenJeder Hundertste wählt falsch
Im Schnitt haben bei den letzten Nationalratswahlen 1,18 Prozent ungültig eingelegt. Frappant sind die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen.
29’015 Schweizerinnen und Schweizer haben bei den letzten Nationalratswahlen falsch gewählt. Nicht etwa, indem sie einer falschen Partei ihre Stimme gegeben hätten – diesbezüglich gehen die Meinungen bekanntlich auseinander. Vielmehr nahmen sie an der Wahl teil, ohne dass ihre Stimme zählte. Weil diese ungültig war.
Damit haben gesamtschweizerisch mehr Personen ungültig eingelegt, als im Kanton Jura insgesamt zur Wahl gegangen sind. Die Gründe dafür, dass eine Stimme für ungültig erklärt wird, sind vielfältig. Etwa weil der Wahlzettel ehrverletzende Äusserungen enthält. Oft geht auch vergessen, auf dem Stimmrechtsausweis die Unterschrift anzubringen. Oder es werden mehrere Wahlzettel ins Stimmcouvert gesteckt – der mit Abstand häufigste Grund für ungültiges Wählen.
Zuweilen wird mit Absicht falsch gewählt
Die Regeln, wann eine Wahl als ungültig erachtet wird, unterscheiden sich freilich von Kanton zu Kanton. Insgesamt hat die Bundeskanzlei rund 30 verschiedene kantonale Gründe zusammengetragen, warum Wahlzettel ungültig sein können. Schwierig wird es für die Wählerinnen und Wähler insbesondere dann, wenn sie in einen anderen Kanton ziehen und plötzlich neue Regeln gelten.
Manchmal kommt es freilich auch absichtlich zu einer ungültigen Wahl. Etwa wenn in einem kleinen Kanton nur wenige Kandidierende zur Auswahl stehen, die man alle nicht wählen mag. Dann legt die eine oder der andere auch mal einen leeren Wahlzettel ohne Namen eines Kandidierenden ein, wodurch die Stimme ungültig wird.
Grosse Unterschiede zwischen Kantonen
Immerhin ist das Falschwählen leicht rückläufig, nachdem die Bundeskanzlei das Problem vor zehn Jahren erkannt und Massnahmen dagegen ergriffen hat. Legten 2011 noch 1,32 Prozent ungültig ein, waren es bei den letzten Nationalratswahlen 2019 noch 1,18 Prozent.
Frappant sind die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen. Am häufigsten haben die Zugerinnen und Zuger falsch gewählt. Mehr als jede vierzigste Stimme war dort vor vier Jahren ungültig. Auch in Genf, Graubünden und Appenzell Innerrhoden wurde besonders häufig falsch gewählt.
Der Kanton Zug will nun seine Falschwählerquote senken und hat eine Sensibilisierungskampagne unter dem Titel «Gültig wählen» gestartet. Bei den Kantonsratswahlen vor einem Jahr habe dies bereits Früchte getragen, so Landschreiber Tobias Moser. Es seien noch 1,9 Prozent der Stimmen ungültig gewesen. Auch auf die Nationalratswahlen hin will er wieder sensibilisieren.
Warum aber sind die Unterschiede zwischen den Kantonen derart gross? Das lasse sich nicht abschliessend klären, sagt Ursula Eggenberger von der Bundeskanzlei. Teilweise könnten die Differenzen auf unterschiedliche Verfahrensregeln bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen zurückzuführen sein.
Es wird aber auch unterschiedlich gezählt. Dies gilt insbesondere für den Kanton Zürich. Wer dort mehrere oder gar alle Wahllisten ins Couvert steckt, tauchte bisher in der Statistik des Bundes nicht auf, weil Zürich Spezialkategorien kannte. Seine Quote von 2019 kann daher nicht mit den anderen Kantonen verglichen werden. Ab diesem Jahr zählt aber auch Zürich wie die meisten anderen Kantone.
Die unterschiedlichen kantonalen Prozedere machen es für den Bund auch schwierig, die Wählenden richtig zu informieren. Aber etliche Regeln gelten in allen Kantonen, die ihre Nationalräte nach dem Proporzsystem wählen. Dort lässt die Bundeskanzlei ihre Wahlanleitung beilegen. Weitere Informationen gibt es auf dem Wahlportal ch.ch, wo man auch eine spezielle Wahlbroschüre in sehr einfacher Sprache findet.
Und so wählen Sie richtig:
Nur ein Wahlzettel
Verwenden Sie für die Nationalratswahl nur einen Zettel. Dies kann entweder eine vorgedruckte Liste mit Kandidierenden der von Ihnen favorisierten Partei sein. Oder die offizielle leere Liste, die Sie selbst ausfüllen.
Schreiben Sie von Hand
Wenn Sie die leere Liste ausfüllen oder eine vorgedruckte Liste abändern möchten, müssen Sie dies handschriftlich tun. Sonst wird Ihre Stimme ungültig. Schreiben Sie gut leserlich und verzichten Sie auf Gänsefüsschen oder Anmerkungen wie «dito». Auch ehrverletzende Kommentare sind nicht zulässig. Sie dürfen nur Namen aufführen, die auf einer der vorgedruckten Listen Ihres Kantons stehen. Am Ende darf Ihr Wahlzettel maximal so viele Namen enthalten, wie in Ihrem Kanton Sitze zu vergeben sind.
Kumulieren und panaschieren
Sie können auf einer Liste Namen streichen und durch andere ersetzen. Sie können auf diese Weise auch Kandidierende verschiedener Parteien auf Ihren Wahlzettel schreiben. Entsprechend verteilen Sie dann Ihre Parteistimmen (panaschieren).
Sie können Namen auch doppelt aufführen (und im Gegenzug einen anderen streichen). Entsprechend geben Sie diesen Kandidierenden zwei Stimmen (kumulieren). Ein Name darf aber höchstens zweimal auf Ihrem Wahlzettel stehen.
Kumulieren und panaschieren dürfen Sie selbstverständlich auch, wenn Sie den leeren Wahlzettel ausfüllen. Vergessen Sie nicht, oben auf diesem Zettel Ihre bevorzugte Partei hinzuschreiben. Sollten Sie dies vergessen, werden allfällige leere Zeilen keiner Partei zugeordnet. Stattdessen gehen diese Stimmen verloren.
Ständeräte separat wählen
Für die Ständeratswahl müssen Sie einen separaten, dafür gekennzeichneten Wahlzettel verwenden.
Unterschrift am richtigen Ort
Stecken Sie Ihre Wahlzettel ins dazugehörige Stimmcouvert und verschliessen Sie dieses. Unterschreiben Sie nicht auf dem Wahlzettel, sondern dort, wo es Ihr Kanton verlangt – in der Regel auf dem Stimmrechtsausweis. Stecken Sie diesen mit dem Stimmcouvert ins Rücksendecouvert und schicken Sie dieses rechtzeitig an Ihre Gemeinde – oder werfen Sie es gleich selbst in deren Briefkasten, sofern dies in Ihrer Gemeinde zulässig ist. Alternativ können Sie mit den Wahlunterlagen auch an den dafür vorgesehenen Tagen ins Wahllokal gehen und dort an der Urne wählen.
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