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Obergericht
Femizid von Wädenswil wird doch nicht neu verhandelt

Die Kantonspolizei Zürich hat am Sonntag, 28. Juli in der Au (Waedenswil) eine Frau tot aufgefunden. Sie geht davon aus, dass der Partner die Frau im Streit getötet hat. Das Haus steht an der Alvierstrasse.
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Seit Juli 2019 sitzt ein heute 37-jähriger Deutscher im Gefängnis. Dies, weil er seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung in der Au im Schlaf getötet und sich danach der Polizei gestellt hat.

Vor zwei Jahren wurde er dafür wegen Mordes vom Bezirksgericht Horgen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einer ambulanten Massnahme während der Strafverbüssung verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine Landesverweisung von 12 Jahren an.

Bereits im Anschluss an den damaligen Prozess zeigte sich der Staatsanwalt, der eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert hatte, mit dem Urteil unzufrieden, weshalb er Berufung eingelegt hat. Das tat auch der Verteidiger, der auf vorsätzliche Tötung plädiert hatte. Am Dienstag hätte der Fall vor dem Zürcher Obergericht nun erneut verhandelt werden sollen.

Dazu kam es jedoch nicht. Wie das Gericht am Dienstagmorgen mitgeteilt hat, haben Staatsanwalt und Verteidigung das erstinstanzliche Urteil akzeptiert und ihre Berufungsanträge zurückgezogen.

Urteil vertretbar

Wie Erich Wenzinger, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich auf Anfrage erklärt, habe der Staatsanwalt, der den Fall im Juli 2021 vor dem Bezirksgericht Horgen vertrat, die Stelle gewechselt. Der Fall wurde daraufhin einem anderen Staatsanwalt zugeteilt, der sich intensiv mit dem Urteil und der Begründung des Bezirksgerichts Horgen auseinandersetzt habe. «Er kam in seiner Gesamtwürdigung zum Schluss, dass die Begründung des Gerichts stichhaltig und nachvollziehbar ist, weshalb er die Berufung zurückzog und das Urteil der ersten Instanz akzeptierte», teilt Wenzinger mit.

Ähnlich argumentiert der Anwalt des Beschuldigten. Wie er schriftlich mitteilt, erachten er als auch der Beschuldigte selber das Urteil in weiten Teilen als vertretbar. «Darum haben wir uns zu einem Rückzug entschlossen», schreibt der Jurist.

Damit wird das Horgner Urteil rechtskräftig, sobald das Obergericht den Rückzug der Berufungen offiziell festgehalten hat und eine Beschwerdefrist abgelaufen ist.

Eifersucht als Motiv

Vor dem Bezirksgericht hatte der Staatsanwalt dargelegt, wie heimtückisch der Täter vorgegangen sei. Dieser hatte seiner schlafenden Ex-Freundin in der gemeinsamen Wohnung in der Au erst eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Anschliessend würgte er sie, bis sie ohnmächtig wurde. Dann holte er ein Messer aus der Küche, mit dem er mehrmals auf die junge Frau einstach und sie tötete.

Als Motiv nannte das Gericht damals Eifersucht und Rache. Denn kurz vor der Tat erfuhr der Mann, der sich bereits von seiner Freundin getrennt hatte, mit ihr aber noch unter einem Dach lebte, dass sie einen neuen Partner hatte.

Zwar verurteilte das Bezirksgericht Horgen den Mann wegen Mordes, sprach aber nicht die Höchststrafe aus. Dies, weil der Beschuldigte Reue und Einsicht zeigte. Er erklärte sich bereit, der Familie Genugtuung zu zahlen. Zudem schätze das Gericht seine schwierige Kindheit und die Tatsache, dass er zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, als strafmildernd ein.

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