AboMordprozess Bezirksgericht HorgenWar es heimtückische Tötung oder kompletter Kontrollverlust?
Ein 35-Jähriger tötete in der Au seine Ex-Partnerin. Der Staatsanwalt fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, der Verteidiger 10 Jahre und drei Monate.
Der Staatsanwalt wählt drastische Worte. Die Tötung einer jungen Frau in der Au habe skrupelloser nicht sein können, die Brutalität suche ihresgleichen. Der Beschuldigte, ihr Partner, habe aufgrund seiner Eifersucht und aus besitzergreifendem Motiv gehandelt. «Wenn ich dich nicht haben kann, dann soll es keiner», sei die Einstellung des Täters gewesen. Er habe herausgefunden, dass sie einen neuen Liebhaber habe.