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Sexuelle Belästigung
Zürcher SP-Mitglied verschickt ungebeten Penisvideo – verurteilt

Mann benutzt Smartphone in einem Wohnmobil.
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In Kürze:
  • Ein Mann wurde wegen sexueller Belästigung rechtskräftig verurteilt.
  • Er verschickte ungefragt ein Penisvideo per Snapchat an eine Frau.
  • Die Busse beträgt 400 Franken plus weitere Gebühren von 500 Franken.

«Ich habe eine klare Grenze überschritten und bedauere mein Verhalten zutiefst», sagt der junge Mann gegenüber dieser Redaktion.

Grund für seine Reue: Per Snapchat verschickte er im Oktober 2024 ein sehr explizites Video. Darauf zu sehen ist ein Mann, mutmasslich der Beschuldigte, der seinen nackten Penis in die Kamera hält, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Erhalten hat das Video eine junge Frau aus dem Kanton Aargau.

Obwohl sie zuvor explizit gesagt hatte, sie wolle keine intimen Inhalte von ihm erhalten, klickte der Mann auf Senden. Das kommt ihn teuer zu stehen. Denn das ungefragte Versenden von intimen Inhalten wie Penisbildern oder -videos fällt unter den Pornografie-Straftatbestand und ist verboten.

Rechtskräftig wegen sexueller Belästigung verurteilt

Die junge Frau erstattete nach dem Vorfall Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Im Januar erhielt der SP-Jungpolitiker dann einen Strafbefehl. Er hat diesen nicht angefochten und ist damit rechtskräftig wegen sexueller Belästigung verurteilt. Die Busse kostet ihn 400 Franken, zusammen mit den Polizeikosten und Gebühren zahlt er über 900 Franken.

«Ich bin mir meines Fehlers bewusst und habe deshalb auch den Strafbefehl akzeptiert», sagt der Jungpolitiker auf Anfrage. Es handle sich um ein einmaliges Fehlverhalten, das er bereue und aus dem er selbstverständlich lernen werde.

Der Beschuldigte ist auf kommunaler Ebene für die SP im Kanton Zürich aktiv, wurde aber nie in ein Amt gewählt. In den sozialen Medien hat er sich als Parteimitglied gegen Sexismus gewehrt und Frauenhasser angeprangert. Wie er auf Anfrage sagt, hat das Urteil aber keinen Einfluss auf seine politischen Tätigkeiten bei der SP. «Die rechtliche Angelegenheit ist abgeschlossen und ich habe meinen Fehler eingesehen.» Das sei auch im Sinne der SP, da sich die Partei dafür einsetze, Menschen, die sich strafbar gemacht hätten, eine zweite Chance zu geben. «Bei der SP steht die Resozialisierung und nicht die Bestrafung im Vordergrund.»

Anzeigen wegen Dickpics rückläufig

Gemäss dem Verein Netzcourage war jede zweite Frau in der Schweiz bereits mit Penisbildern konfrontiert, nach denen sie nicht gefragt hatte. Diese sogenannten Dickpics sind nicht per se verboten – solange alle Beteiligten damit einverstanden und älter als 16 Jahre sind.

Allerdings seien die Fälle ungewollter Dickpics bei der Aargauer Staatsanwaltschaft rückläufig. «Die Thematik wurde öffentlich stark behandelt, sodass dies offensichtlich etwas bewirkt hat», sagt deren Mediensprecher gegenüber der «Aargauer Zeitung». Bei der Zürcher Staatsanwaltschaft erfasse man Dickpic-Fälle nicht spezifisch und könne sich deshalb auch nicht dazu äussern, so ein Sprecher auf Anfrage.