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Schlag gegen Pädo-Kriminelle
39-Jähriger erpresste Jugendliche mit Nacktbildern

[Symbolic Image, Posed Picture] A boy with smartphone in bed. - Teenager, boy, smartphone, bed. (KEYSTONE/Christof Schuerpf) 

[Gestellte Aufnahme, Symbolbild] Ein Junge mit dem Handy im Bett. - Teenager, Junge, Knabe, Handy, Bett. (KEYSTONE/Christof Schuerpf)
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Die Kantonspolizei Zürich hat im September einen 39-jährigen Schweizer verhaftet, dieser wird verdächtigt, im Internet Minderjährige zur Herstellung von Bildmaterial sexuellen Inhalts genötigt zu haben.

Der Mann soll in den Jahren 2017 bis 2022 auf diversen Social-Media-Plattformen weibliche und männliche Jugendliche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zunächst dazu gebracht haben, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. Dann habe er den Geschädigten damit gedroht, diese Bilder im Internet zu veröffentlichen, sollten sie ihm nicht weiteres, nach seinen expliziten Anweisungen hergestelltes Material sexuellen Inhalts zukommen lassen. Dies schreiben Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Mitteilung.

In mehreren Fällen sei es dann auch tatsächlich zur angedrohten Veröffentlichung des Bildmaterials im Umfeld der Geschädigten gekommen. Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand zahlreiche zum Tatzeitpunkt Minderjährige im In- und Ausland.

Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.

Freiheitsstrafe für Betreiber von Darknetplattform

Bereits rechtskräftig verurteilt wurde in einem anderen Fall ein ebenfalls 39-jähriger Schweizer, der im Frühling 2021 verhaftet worden war. Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich verurteilte das Bezirksgericht Zürich diesen am 7. September unter anderem wegen Betriebs zweier Darknetplattformen, welche sich an pädophil veranlagte Personen richteten und auch zum Austausch pädokrimineller Inhalte genutzt worden waren, zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren sowie einer Busse von 500 Franken. Als Massnahme beschloss das Gericht zudem eine ambulante Behandlung und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot.