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Cold Case gelöst
Baselbieter Staatsanwaltschaft erhebt nach 25 Jahren Mordanklage

Verlassener Parkplatz mit herbstlichen Bäumen und roten Absperrungen, die den Zugang verhindern.
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Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen einen heute 60-jährigen Mann Anklage wegen Mordes erhoben, das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte am 4. Oktober 2000 auf dem Parkplatz vor der Sporthalle St. Jakob in Münchenstein einen damals 21-jährigen Mann aus nächster Nähe erschossen hat.

Der Tatverdächtige dieses «Cold Case» konnte dank neuen forensischen Möglichkeiten und der akribischen Arbeit der Polizei Basel-Landschaft im Jahr 2023 ermittelt werden. Damals wurden die zum Tatzeitpunkt gesicherten Beweismittel und Spuren nochmals neu ausgewertet und konnten einer konkreten Person zugeordnet werden. Der Tatverdächtige war damals in Deutschland wohnhaft und wurde am 8. Dezember 2023 an die Baselbieter Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen den Tatverdächtigen nun abgeschlossen. Gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung hat die Staatsanwaltschaft am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Haft.

Gegen die Untersuchungshaft hatte er sich bereits erfolglos gewehrt und Verjährung geltend gemacht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, Untersuchungshandlungen hätten diese unterbrochen.

Eine Kugel für Kokain im Wert von 100’000 Franken

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wirft dem Beschuldigten demnach vor, am 4. Oktober 2000 auf dem Parkplatz vor der Sporthalle St. Jakob in Münchenstein einen damals 21-jährigen Mann mit einem Schuss aus nächster Nähe tödlich verletzt zu haben. Der 21-Jährige verstarb am Tag darauf an den Folgen der Schussverletzung. Hintergrund der Tat dürfte der Verkauf einer grösseren Menge Betäubungsmittel gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte mit dem späteren Opfer vereinbart hatte, diesem zwei Kilogramm Kokain im Wert von über 100’000 Franken abzukaufen, jedoch bewusst ohne die vereinbarte Kaufsumme zum Treffen erschienen war – dies mit dem Ziel, die Drogen gewaltsam an sich zu nehmen.

Das Datum der Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft steht noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.