Mit Wut im Bauch84-Jähriger schrieb Drohbriefe
Mit üblen Beschimpfungen bedachte ein Mann aus Männedorf seinen Beistand und Mitglieder der Kirchgemeinde in Wädenswil. Eine Strafe blieb nicht aus.
![Brief wird in ein öffentlichen Briefkasten der Post eingeworfen.](https://cdn.unitycms.io/images/7EkfMnfuK6F9E6E2cAt218.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=HME5EYy4NOU)
Geraten Menschen in Rage, können sie zu sehr hasserfüllten Formulierungen neigen. So auch ein 84-jähriger Mann aus Männedorf, der offenbar sehr wütend auf seinen Beistand war, wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hervorgeht. Der Mann schrieb im Oktober 2022 in einem Brief an seinen Beistand, dass dieser gesteinigt, zum Krüppel geschlagen, ersäuft und seine Gefolgschaft verprügelt werden sollte.
Was den Mann zu diesen Hasstiraden veranlasst hatte und warum er den Beistand als «Wildschwein, Verbrecher, Lügner, Verleumder, Drogenhändler» und dergleichen bezeichnete, bleibt im Dunkeln.
Er schrieb aber nicht nur einen Brief. Auch im Dezember 2022 und im April 2023 verschickte er hasserfüllte Briefe mit weiteren Drohungen und Beschimpfungen an den Beistand. Diese Briefe adressierte er auch an die Polizeistation Wädenswil und die katholische Kirchgemeinde.
Einer Mitarbeiterin der katholischen Kirchgemeinde Wädenswil schrieb er, dass er «alle Personen und Institutionen zerstören lasse, welche in korrupter Art mit seinem Beistand kooperierten», und dass er alle derart würde bestrafen lassen, dass nur noch die Flucht helfen könnte.
Aufgrund dieser Briefe mit all den Drohungen, Beschimpfungen und der üblen Nachrede verurteilte die Staatsanwaltschaft ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken. Das entspricht 6000 Franken. Lässt sich der 84-Jährige in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen, hat er die Geldstrafe nicht zu bezahlen. Eine Busse von 500 Franken muss er allerdings begleichen.
Bleibt zu hoffen, dass er in Zukunft freundlichere Töne in seinen Briefen anschlägt.
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