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Städtischer Mindestlohn
Zürich kritisiert Bund für einen «Eingriff in die Souveränität»

Waiter in a restaurant in Zurich, pictured on April 7, 2014. (KEYSTONE/Christian Beutler)
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Der Zürcher Stadtrat wehrt sich in einem am Donnerstag publizierten Beschluss gegen die Pläne des Bundesrats. Dieser will das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) ändern und hat Ende Januar eine entsprechende Änderungsvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Kurz gesagt: Gesamtarbeitsverträge sollen neu kantonale und kommunale Mindestlöhne übersteuern können. Der Stadtrat schreibt in seiner Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung: Der Mindestlohn in Zürich solle für alle Arbeitsverhältnisse gleichermassen gelten. Auch für Angestellte aus Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen.

Der Zürcher Stadtrat findet es zudem «stossend, wenn von der Stimmbevölkerung in Kantonen und Gemeinden beschlossene Massnahmen nachträglich durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene übersteuert werden – aus dem einfachen Grund, dass die kantonalen und kommunalen Beschlüsse der eidgenössischen Parlamentsmehrheit missfallen». Damit greife die Gesetzesänderung direkt in die Souveränität der Kantone und Gemeinden ein.

Verfahren noch hängig

In der Stadt Zürich sprachen sich im vergangenen Juni 69,4 Prozent für den Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde aus. Doch der Stadtzürcher Gewerbeverband verhindert das Inkrafttreten des Mindestlohns durch ein Gerichtsverfahren. Der Verband zweifelt an, dass eine Gemeinde einen Mindestlohn erlassen darf, und sieht übergeordnetes Recht gefährdet.

Zwar ist der Gewerbeverband mit seinem Rekurs gegen den Volksentscheid vor dem Bezirksrat gescheitert, er hat ihn jedoch ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verfahren ist nach wie vor hängig. Wann ein Entscheid gefällt wird, ist unklar.

Wie der Gewerbeverband mitteilt, geht es bei dem Rekurs nicht darum, den Mindestlohn zu bekämpfen. Das Verwaltungsgericht solle vielmehr als «unabhängige Rechtsmittelinstanz» überprüfen, ob ein Mindestlohn auf Gemeindeebene rechtens sei.

tif/lop