Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abstimmung im November
Gegner der Mietrechts-Vorlagen beginnen Kampf gegen «Angriff auf den Mieterschutz»

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

«Angriff auf den Mieterschutz» und «Rauswurf-Vorlagen»: Mit diesen Worten wirbt das gegnerische Komitee für ein Nein zu den beiden Mietrechtsvorlagen vom 24. November. Die vorgeschlagenen Änderungen des Obligationenrechts hätten drastische Folgen für Mietende.

Es geht um neue Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie um Kündigungen bei dringendem Eigenbedarf. Das Komitee um den Mieterinnen- und Mieterverband, das die Vorlagen mit dem Referendum bekämpft, stellte seine Kampagne am Dienstag in Bern den Medien vor.

Steigende Mieten als «Kaufkraft-Killer Nummer eins»

Ziel der Angriffe auf den Mieterschutz seien höhere Renditen auf Immobilien, sagte der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga – er ist Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes. Wegen steigender Mieten wendeten Haushalte mit tiefem Einkommen mittlerweile 40 oder 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete auf.

Nationalrätin und Verbandsvorstandsmitglied Jacqueline Badran nannte steigende Mieten den «Kaufkraft-Killer Nummer eins». Faktisch gebe es heute Anbieter-Marktmieten, und das sei gesetzeswidrig. Pro Jahr zahlten Mietende deshalb über zehn Milliarden Franken zu viel Miete. Das seien 370 Franken pro Haushalt und Monat.

Kritik an neuen Regeln bei Kündigung wegen Eigenbedarf

Die Immobilienlobby greife den Kündigungsschutz an, um die Mieteinnahmen zu erhöhen, macht das Komitee laut Mitteilung geltend. Die Untermiete nach heutigen Regeln habe sich bewährt und würde ohne Grund stark eingeschränkt. Missbräuche seien bereits heute nicht möglich.

Für Kündigungen wegen dringendem Eigenbedarf gebe es ebenfalls Regeln. Mit der Formulierung, dass der Eigenbedarf nicht mehr «dringend», sondern «bedeutend und aktuell» sein müsse, könne Mietern einfacher und ohne klaren Grund gekündigt werden.

Zum vom Mieterinnen- und Mieterverband angeführten Nein-Komitee gehören die Stiftung für Konsumentenschutz, der Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse. Auch Rentnerinnen- und Rentnerorganisationen und der VSS sowie SP und Grüne engagieren sich gegen die Vorlage.

SDA/aeg