Mieterverband gegen HEV«Das ist Teil eines perfiden Plans der Immobilien-Lobby»
Mieter sollen künftig eine Notlage nachweisen müssen um den Anfangsmietzins anzufechten. Der Mieterverband warnt.
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) setzt sich zur Wehr gegen einen weiteren Vorschlag der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zur Revision des Mietrechts. Die Anpassungen würden die Rechte der Mietenden massiv schwächen. Die Vermieter hingegen argumentieren mit mehr Transparenz.
Noch bevor das Datum für die Volksabstimmung über zwei eingereichte Referenden gegen Gesetzesanpassungen zur Aufweichung des Kündigungsschutzes bei der Untermiete und beim Eigenbedarf feststeht, streiten sich Mieterinnen und Vermieter erneut über eine weitere geplante Anpassung des Mietrechts.
Dieses Mal geht es um zwei parlamentarische Initiativen von alt Nationalrat und Hauseigentümerverbands-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH) zur Einschränkung des Beschwerderechts gegen mutmasslich missbräuchliche Mietzinse. Die Vernehmlassungsfrist dazu lief am Mittwoch ab.
Neu sollen Anfangsmietzinse nur noch angefochten werden können, wenn eine persönliche oder familiäre Notlage besteht – dies zusätzlich zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt oder zur «erheblichen Erhöhung» gegenüber dem früheren Mietzins. Ausserdem sollen für die Festlegung der orts- und quartierüblichen Mietzinse nur noch drei – und nicht mehr wie bis anhin fünf – ähnliche Vergleichsobjekte vorgelegt werden müssen.
Einfachere Überprüfung und Transparenz
Nach Ansicht des Hauseigentümerverbands (HEV) würde die Umsetzung der Anpassungen bei der Orts- und Quartierüblickeit dazu führen, dass bei Streitigkeiten die Zulässigkeit eines Mietzinses vereinfacht überprüft werden könnte und zulässige oder überhöhte Mietzinsen transparenter gemacht würden. Denn die Beweispflicht liege je nach Konstellation bei der Mieter- oder der Vermieterseite. Es diene daher beiden Parteien, wenn der Nachweis der Vergleichsmietzinse vereinfacht werde.
Ausserdem werde mit der Vorlage klargestellt, in welchen Fällen ein Anfangsmietzins im Nachhinein kostenlos angefochten werden könnte: Und zwar dann, wenn Leute unter Druck stehen, einen Mietvertrag zu unterschreiben, weil sie keine andere zumutbare Wohnung finden. Damit liessen sich effektive Missbräuche verhindern. Denn so würden all jene nicht mehr geschützt, welche ohne Not das kostenlose staatliche Verfahren ausnutzen wollten.
Die SVP unterstützt diese Argumentation: Die nachträgliche Anfechtung stelle einen enormen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsrechte dar, schrieb die Partei. Und der vereinfachte Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit diene sowohl den Mietern als auch den Vermieterinnen, den Schlichtungsbehörden und den Gerichten.
Grüne sehen Mieterschutz in Gefahr
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hingegen spricht von einem «Teil eines perfiden Plans der Immobilien-Lobby», die Kündigungen zu erleichtern und dann die Mieten noch stärker zu erhöhen. Mit der Mietrechtsrevision «Egloff» würde es für Mieterinnen und Mieter massiv schwieriger, sich bei Mietbeginn gegen ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen zu wehren. Dieses Instrument sei für die Mieterseite von zentraler Bedeutung und dürfe nicht geschwächt werden.
Mit der «fatalen Vereinfachung bei der Orts- und Quartierüblichkeit zu Gunsten der Vermieterschaft» könnten Vermieterinnen und Vermieter künftig die teuersten Wohnungen auf dem Markt als Vergleichswohungen auswählen. Dadurch könnten die Mieter einfach an die Marktmieten angepasst werden und das würde zu einer «gewaltigen Mietpreisspirale» führen.
Unterstützung erhält der MV von den Grünen: Die Vorlage stärke die Position der Vermieter und verschlechtere auf der anderen Seite den Schutz der Mieterinnen und Mieter erheblich. Ausserdem greife sie den Kern des Mieterschutzes in der Bundesverfassung an, der garantiere, dass der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Mietwesen ergreifen muss.
SDA
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