«Miesch konnte nicht darlegen, wofür er das Geld erhalten hat»
Der Bundesanwalt darf wegen Korruption gegen SVP-Mann Miesch ermitteln. Lobbyist Thomas Borer spricht von «falschen Vorwürfen».
Die grossen politischen Momente spielen manchmal im unschuldigen Morgengrauen. Heute zum Beispiel. Noch vor 8 Uhr hat sich im Bundeshaus eine Premiere ereignet. Erstmals in der Geschichte der Schweiz wurde die Immunität eines Bundesparlamentariers aufgehoben: Mit 5 zu 3 Stimmen hat die Immunitätskommission des Nationalrats entschieden, der Bundesanwaltschaft zu erlauben, gegen SVP-Mann Christian Miesch zu ermitteln.
Die Strafbehörden des Bundes verdächtigen den Ende 2015 aus dem Nationalrat zurückgetretenen Miesch der Korruption. Miesch hatte im Frühling 2015 4635 Franken von Ex-Botschafter und Lobbyist Thomas Borer erhalten, angeblich als Spesenentschädigung für ein Generalabonnement. Das hat diese Zeitung publik gemacht. Allerdings verfügte Miesch 2015 bereits über ein kostenloses Parlamentarier-GA. Bei der Bundesanwaltschaft vermutet man, dass das Geld als Gegenleistung für die Einreichung eines parlamentarischen Vorstosses im Zusammenhang mit der Kasachstan-Affäre geflossen sein könnte.
Miesch schweigt
Der Zweck der Zahlung ist bis heute unklar. «Miesch konnte gegenüber der Immunitätskommission nicht glaubhaft darlegen, wofür er das Geld erhalten hat», begründete SP-Nationalrätin Mattea Meyer den heutigen Entscheid zur Aufhebung der Immunität. Deshalb sei die Kommission der Ansicht, dass die Bundesanwaltschaft diese Frage aus juristischer Sicht klären soll. Meyer ist Präsidentin der Immunitätskommission.
Christian Miesch wollte sich auf Anfrage nicht zum heutigen Entscheid äussern. Thomas Borer reagierte mit einem Communiqué auf den Entscheid der Immunitätskommission. Es handle sich um «falsche, durch geschickte PR aufgebaute Vorwürfe», teilte er mit. Nie habe er alt Nationalrat Miesch eine Gegenleistung für das Einreichen eines Vorstosses gewährt oder in Aussicht gestellt. Es handle sich auch nicht um einen Fall von «Klimapflege». Die Zahlung von 4635 Franken sei «fälschlicherweise» erfolgt. Ob und wann die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Miesch und Borer eröffnet, ist derzeit noch offen. Für Miesch und Borer gilt die Unschuldsvermutung.
«Solche Vorwürfe gegen einen amtierenden oder ehemaligen Nationalrat sind höchst gravierend und müssen strafrechtlich gründlich abgeklärt werden.»
Transparency International begrüsst den Entscheid. Wenn Rechnungen ausgestellt würden für angebliche Aufwendungen oder Spesen, die gar nicht angefallen sind, so seien dies klassische Konstellationen für Korruptionsdelikte, schreibt die Organisation in einer Medienmitteilung. «Solche Vorwürfe gegen einen amtierenden oder ehemaligen Nationalrat sind höchst gravierend und müssen strafrechtlich gründlich abgeklärt werden.» Ansonsten bestehe das Risiko, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Rechtschaffenheit der Volksvertreter schweren Schaden nehme.
Auch andere Bundespolitiker mussten sich schon einem Strafverfahren stellen, etwa Jean Ziegler oder Christoph Blocher. In diesen Fällen hatte das Parlament allerdings entschieden, dass die ihnen zur Last gelegten Taten keinen direkten Zusammenhang mit ihrem Parlamentsmandat haben und somit nicht durch die relative Immunität geschützt sind.
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