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Mehr und günstigere Generika
Kurz vor dem Prämienschub spart Berset 250 Millionen

Bundespraesident Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz ueber die Aenderung der Verordnung ueber die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung, am Freitag, 22. September 2023, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
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Wenige Tage bevor Gesundheitsminister Alain Berset den nächsten Prämienanstieg bekannt gibt, hat er im Bundesrat eine Vorlage zur Förderung von Generika durchgebracht. Patientinnen und Patienten, die auf einem teuren Originalmedikament beharren, müssen ab nächstem Jahr 40 Prozent der Kosten selbst bezahlen. Bisher betrug der Selbstbehalt für das Original 20 Prozent gegenüber 10 Prozent für das gleichwertige Nachahmerpräparat.

Es sei nun in der Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte, vermehrt Generika zu verschreiben, sagte Berset vor den Medien. Aus medizinischen Gründen kann jedoch weiterhin das Original abgegeben werden, ohne dass ein höherer Selbstbehalt verrechnet wird.

Generika bleiben teurer als im Ausland

Die Vorlage ändert freilich wenig daran, dass Generika in der Schweiz fast doppelt so teuer sind wie im Ausland. Eine gewisse Kostenreduktion erhofft sich Berset aber dennoch. Denn ein Teil der Nachahmerpräparate muss künftig einen grösseren Preisabstand zum entsprechenden Original haben. Auch manche Biosimilars – Nachahmerpräparate mit biologischen Wirkstoffen – müssen künftig deutlich günstiger sein als das Original.

Insgesamt rechnet Berset mit jährlichen Einsparungen von 250 Millionen Franken. Das entspricht 0,7 bis 0,8 Prämienprozenten. Diese Einsparungen dürften sich jedoch erst in der Prämienrunde 2025 in vollem Umfang niederschlagen, so Thomas Christen, Vizedirektor im Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Ursprünglich wollte Berset bei den Generika rund eine halbe Milliarde Franken einsparen. Er schlug dem Parlament ein Referenzpreissystem vor. Mit diesem hätte das BAG einen maximalen Preis pro Wirkstoff festgelegt, der von den Kassen noch vergütet worden wäre. Das Parlament lehnte das Referenzpreissystem jedoch ab.

Weil diese Gesetzesänderung scheiterte, seien dem Bundesrat im Kampf gegen die überhöhten Generikapreise die Hände gebunden, sagte Berset. Mit der neuen Vorlage wolle er zumindest versuchen, einen Teil der Einsparungen zu erzielen.

Kritik von Kassen und Preisüberwacher

Aus Sicht der Krankenversicherer vergibt der Bundesrat allerdings die Chance auf viel höhere Einsparungen und nimmt sogar zusätzliche Nachteile für die Generika in Kauf. Denn der Bundesrat hätte gleichzeitig auch bei den Margen der Medikamente ansetzen müssen. Nach wie vor verdienten Apotheken und Ärzte nämlich mehr, wenn sie ein teureres Präparat abgäben, kritisiert der Kassenverband Curafutura. Mit der ebenfalls geplanten Reform der Vertriebsmargen hätten zusätzliche 60 Millionen eingespart werden können.

«Der Beschluss des Bundesrates, nur die Generikapreise zu senken, hat ohne Margenrevision eine kontraproduktive Wirkung», so Curafutura-Präsident Pius Zängerle. Die Abgabe von Originalpräparaten werde sogar noch gefördert, weil die Margen der Generika gesenkt würden, diejenigen der Originalpräparate jedoch gleich hoch blieben, so Zängerle. Berset will gemäss eigenen Aussagen die Margenreform so rasch wie möglich nachschieben.

Auch Preisüberwacher Stefan Meierhans vermisst Massnahmen zur Margensenkung. Der Bundesrat habe die Chance verpasst, in Eigenregie einen substanzielleren Beitrag zur Kostendämpfung für die geplagten Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu leisten.

Neue Regeln bei nicht kassenpflichtigen Medikamenten

Gleichzeitig will der Bundesrat bei lebenswichtigen Medikamenten, die nicht kassenpflichtig sind, einen gerechteren Zugang schaffen. Oft handelt es sich dabei um Medikamente, die bei Krebserkrankungen eingesetzt werden. Ob die Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse. Da aber solche Gesuche von den einzelnen Versicherern unterschiedlich beurteilt werden, müssen künftig alle Kassen das gleiche Nutzenbewertungstool übernehmen.

Das kritisiert die Pharmaindustrie. Sie wirft dem Bundesrat vor, die Vorlage als Sparübung zu benutzen. Denn in der Verordnung hat der Bundesrat fixe Preisabschläge für die Einzelfallvergütung von Medikamenten festgelegt, um die Preisfestsetzung einheitlich und transparent zu gestalten. Aus Sicht der Hersteller wird dadurch der Zugang der Patienten gefährdet. Denn die Preise seien für die Pharmaindustrie teilweise nicht mehr kostendeckend.