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Mehr Geld für Prämienverbilligung
Einige Kantone federn den Prämienschock diesmal besser ab

Ein Hausarzt behandelt den Arm eines Patienten im Aerzthaus Seebach am 19. August 2019  in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Die Prämienverbilligung soll die Ärmeren und den unteren Mittelstand entlasten. Doch während die unterste Einkommensschicht in allen Kantonen unterstützt wird, profitiert der untere Mittelstand nicht in allen Kantonen von der Prämienverbilligung. Denn jeder Kanton legt die Kriterien selber fest, nach denen er die Gelder verteilt.

Hart traf es im letzten Jahr die Versicherten im Kanton Bern, die trotz des überdurchschnittlichen Prämienanstiegs keine zusätzliche Unterstützung ihres Kantons erhielten. Doch dieses Jahr sieht es besser aus: Zur Prämienverbilligung werden 31 Millionen Franken bereitgestellt, um gezielt Alleinerziehende und Paare mit Kindern zu unterstützen. Von diesem Geld profitieren die Versicherten bereits in diesem Jahr. Denn der zusätzliche Betrag wird rückwirkend ausgerichtet. Neu erhalten damit 28 Prozent der bernischen Bevölkerung Prämienverbilligung, letztes Jahr waren es knapp 25 Prozent gewesen. 

Zürich und Basel entscheiden demnächst

Im Kanton Zürich muss sich hingegen ein Teil des Mittelstands darauf einstellen, leer auszugehen. Denn die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli zielt darauf ab, den Bezügerkreis von Prämienverbilligungen von ursprünglich 30 Prozent der Bevölkerung zuerst auf 26 Prozent und bis 2027 sogar auf 24 Prozent zu reduzieren.

Offen ist auch, wieviel Geld der Kanton 2024 für die Prämienverbilligung ausgibt. Zwar hat die Zürcher Regierung hat vor einigen Jahren entschieden, dass der Kanton 92 Prozent des Bundesanteils beisteuert. Somit müsste nächstes Jahr mehr Geld zur Verfügung stehen, weil der Bund seinen Anteil parallel zur Kostensteigerung erhöht.

Jedoch bewirkt eine Erhöhung des budgetierten Betrags nicht zwingend, dass auch mehr Geld bei den Zürcher Versicherten landet. Tatsächlich zahlte Zürich in den letzten drei Jahren zwischen 76 und 84 Prozent des Bundesbeitrags aus. Im vergangenen Jahr blieben 101 Millionen in der Kasse liegen.

Denn der Kanton legt den effektiven Anspruch auf Prämienverbilligung erst nach Vorliegen der definitiven Steuerveranlagung fest, also im Folgejahr. Die nachträgliche Überprüfung aufgrund der Steuerveranlagung hat je nachdem zur Folge, dass sogar Rückforderungen an einzelne Versicherte gestellt werden. Definitiv entscheiden wird der Zürcher Regierungsrat in den kommenden Wochen.

In Kanton Basel-Stadt stehen die Chancen gut, dass die Kantonsbeiträge für die Prämienverbilligung erhöht werden. Basel passt die Beiträge der Prämienverbilligung in der Regel analog zur Entwicklung der kantonalen Durchschnittsprämien an. Der Regierungsrat werde bei seinem Entscheid Ende Oktober oder Anfang November die Entwicklung der Krankenversicherungsprämien 2024 berücksichtigen, teilt die Sozialdirektion Basel-Stadt mit.

Mehr Geld für St. Galler, weniger für Aargauer

Auch im Nachbarkanton Basel-Landschaft kann ein Teil der Versicherten damit rechnen, dass die Prämienerhöhung abgefedert wird. Damit die Kaufkraft der Prämienverbilligungsbezüger nicht weiter sinke, werde der Regierungsrat entsprechende Massnahmen auf Anfang 2024 prüfen. Bereits in diesem Jahr sei die Prämienerhöhung für die Bezüger von Prämienverbilligung vollständig abgegolten worden, teilte Daniela Marzari Baumgartner, Leiterin Abteilung Finanz- und Volkswirtschaft, mit.

Im Aargau stehen 2024 weniger kantonale Gelder zur Prämienverbilligung zur Verfügung als im letzten Jahr. Dies liegt daran, dass der budgetierte Betrag im Vorjahr nicht ausgeschöpft wurde. Statt 156 Millionen plante die Regierung deshalb für nächstes Jahr nur noch 139 Millionen ein. Das Kantonsparlament erhöhte diesen Betrag noch um 7 Millionen.

Im Kanton St. Gallen wird das Budget für die Prämienverbilligung von 135 auf 150 Millionen erhöht. In Luzern plant die Regierung dafür 228 Millionen ein, 17 Millionen mehr als im laufenden Jahr. Allerdings handelt es sich bei der Erhöhung in Luzern im Wesentlichen um zusätzliche Bundesgelder, die der Kanton an die Versicherten weitergibt. Seinen eigenen Beitrag erhöht der Kanton nur um 1 Million.

Volk entscheidet über massiven Ausbau der Verbilligung

Mittelfristig können viele Versicherte mit einem leichten Ausbau der Prämienverbilligung in den Kantonen rechnen. Das Parlament hat in einem indirekten Gegenvorschlag zur SP-Prämieninitiative beschlossen, dass die Kantone zusätzlich rund 360 Millionen Franken pro Jahr aufwerfen müssen. Neu sollen sie abhängig von ihrer Prämienbelastung zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung fürs Verbilligen der Prämien aufwenden. 

Für die SP ist dieser Ausbau bei weitem nicht ausreichend, weshalb sie an ihrer Initiative festhält. Diese verlangt, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherung aufwenden muss. Dies würde Bund und Kantone zusätzlich 4 Milliarden Franken kosten. Wie stark die Prämienverbilligung effektiv ausgebaut wird, entscheidet im kommenden Jahr das Volk, wenn es über die Initiative abstimmt.