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Meinung

AboVerurteilung von Marine Le Pen
Die Gewaltenteilung gilt für alle – für die Linke wie für die Rechte

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Marine Le Pen darf aller Voraussicht nach nicht bei den nächsten Wahlen antreten: Die Rechtspopulistin wurde wegen Betrugs verurteilt, weil sie EU-Gelder für ihre Partei zweckentfremdet hatte. Das Gericht konnte die Vergehen eindeutig nachweisen, das Strafmass liegt im Rahmen dessen, was für eine solche Straftat in Frankreich üblich ist. Und trotzdem sind sich jetzt nicht nur Rechtspopulisten auf der ganzen Welt einig, dass das ein politisch motiviertes Urteil gewesen sein muss.

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