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Versicherung für Reisen
Infiziert, Flug verpasst – wer zahlt, wenn ich mich in den Ferien anstecke?

Aufgrund der Pandemie ist selbst am Badestrand die Verunsicherung für manche Touristen immer noch gross. Eine Reiseversicherung bietet einen gewissen Schutz vor finanziellen Covid-19-Risiken.
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Die Pandemie kann leider immer noch kurzfristig Ferienpläne durchkreuzen. Wer sich trotzdem nicht von Urlaubsplänen im Ausland abhalten lässt, hat einige Möglichkeiten, sich wenigstens gegen finanzielle Covid-19-Risiken zu schützen.

Wie kann ich mich für Ferien im Ausland gegen Covid-19-Risiken absichern?

Bei einer schweren Erkrankung im Ausland können für die Rückführung in die Schweiz hohe Transportkosten anfallen. Diese sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse nicht gedeckt. Auch eine Zusatzversicherung der Krankenkasse schützt nicht vor allen Covid-19-Risiken wie zum Beispiel vor Annullationskosten.

Am weitesten geht der Schutz bei Reiseversicherungen. Dabei kann es aber je nach Anbieter erhebliche Unterschiede bei Leistung und Prämie geben. Besonders bei tiefen Prämien ist mit teilweise erheblichen Einschränkungen zu rechnen.

Wer vor allem Annullationskosten vermeiden will, kann anstelle einer zusätzlichen Versicherung aber auch dort buchen, wo kurzfristige Stornierungen möglich sind. Mehrere Reiseversicherer bestätigen, dass die Reisebranche während der Pandemie mit Stornierungen deutlich flexibler geworden sei.

Gibt es eine Reiseversicherung speziell für die Pandemie?

Beispielsweise die Versicherer ERV und Hanse Merkur haben ein zusätzliches Paket mit einem Corona-Schutz eingeführt, der sehr weit geht. Es kann für einen bestimmten Urlaub zur bestehenden Reiseversicherung dazugekauft werden und sieht umfassende Leistungen vor.

Bei Hanse Merkur kostet dieser Schutz 4 Prozent der gesamten Reisekosten, bei ERV 32 Franken für eine Person und 49 Franken für eine Familie. Wie Eddy Gerber, Regionalverkaufsleiter Hanse Merkur Schweiz, erläutert, umfasst die Deckung beispielsweise auch Impfunverträglichkeit oder eine Annullation wegen Einkommenseinbussen aufgrund von Covid-19.

Für die meisten dürfte jedoch eine übliche Reiseversicherung ausreichen. Noch im Frühling schlossen einzelne dieser Versicherer Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie allgemein aus. Das hat sich inzwischen geändert. Wie eine Umfrage unter den acht Anbietern Allianz, Mobiliar, Axa, Zurich, Helvetia, Generali, ERV und Hanse Merkur zeigt, hat die Branche gewisse Covid-19-Risiken in ihren bisherigen Leistungskatalog übernommen. Eine Covid-19-Infektion wird mit einer üblichen Erkrankung gleichgesetzt und erlaubt den Versicherten beispielsweise, Annullations- oder Transportkosten geltend zu machen.

Was sollte ich beim Abschluss einer Reiseversicherung prüfen?

Wichtig ist eine genügend hohe Deckung für Transportkosten vor Ort oder in schweren Fällen für eine Rückführung in die Schweiz, da es dabei rasch um hohe Beträge gehen kann. In der Versicherungsbranche ist dabei von Assistance die Rede.

Bei Ländern mit einem sehr teuren Gesundheitswesen – bekanntes Beispiel sind die USA – empfiehlt sich zudem eine hohe Deckung für Heilungskosten.

Zahlt die Versicherung, wenn ich mich vor oder während der Reise infiziere?

Die Reiseversicherer sehen dafür eine Deckung vor. In der Regel werden Annullationskosten oder in schwerwiegenden Fällen eine vorzeitige Rückreise übernommen, wenn sich ein Versicherter mit Covid-19 infiziert. Als Grund für eine vorzeitige Annullierung wird oft auch die Erkrankung von Familienangehörigen oder die Stellvertretung am Arbeitsplatz akzeptiert.

Übernehmen Versicherungen Kosten, wenn Reisen zum Beispiel wegen Vorgaben von Behörden ausfallen?

In diesem Fall gilt in aller Regel, dass nicht die Versicherer, sondern die zuständigen Reiseveranstalter für eine Rückerstattung der Kosten verantwortlich sind. Insbesondere bei Pauschalreisen von Schweizer Anbietern können die Kundinnen und Kunden mit voller Entschädigung rechnen. Manche Versicherer lehnen hier eine Deckung rundweg ab.

Ist ein Versicherungsschutz für Quarantänerisiken möglich?

Eine Quarantäne am Urlaubsort ist denkbar, wenn jemand positiv getestet wird. Das kann die Rückreise verzögern. Mehrere Reiseversicherer übernehmen in solchen Fällen Kosten für Unterkunft und Umbuchung des Flugs. Die Versicherung ERV zahlt beispielsweise für die Unterkunft pro Person bis zu 3000 Franken beziehungsweise 7000 Franken pro Familie. Die Zurich geht bis zu einem Betrag von 1000 Franken pro Person.

Müssen ungeimpfte Personen bei Reiseversicherungen Nachteile in Kauf nehmen?

Nein, keiner der befragten Reiseversicherer macht einen Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Personen. Und auch Prämienerhöhungen sind vorerst keine geplant. Laut ERV-Geschäftsführer Jan Kundert ist die Nachfrage nach Reiseversicherungen seit Mai dieses Jahres stark gestiegen und liegt derzeit sogar höher als vor der Pandemie: «Die Reisenden sind stärker für die Risiken unterwegs sensibilisiert», sagt er. Aber längst nicht alle befragten Reiseversicherer bestätigen diesen Trend. Manche sprechen gar von einem Rückgang.

Soll ich die Reiseversicherung fürs ganze Jahr abschliessen?

Eine Ganzjahresreiseversicherung kostet für Einzelpersonen ungefähr zwischen 60 und 300 Franken, für Familien zwischen rund 160 und 450 Franken. Die Prämien variieren einerseits je nach Anbieter, und andererseits gibt es bei sehr tiefen Preisen öfters deutliche Einschränkungen bei den Leistungen.

Für nur einen Ferienaufenthalt beträgt die Prämie ungefähr 3 bis 8 Prozent der Reisekosten. Als Faustregel gilt: Ab zwei grösseren Reisen pro Jahr lohnt sich die Ganzjahresversicherung.