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Meinung

Gastkommentar zum Filmgesetz
«Lex Netflix» – ein Sub­ventions­monster

Viel Geld für den Schweizer Film. Schauspieler Joel Basman als Motti auf dem Set von «Wolkenbruchs wunderliche Reise in die Arme einer Schickse».
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Den einheimischen Film zu fördern, ist zweifellos eine wichtige Aufgabe und in der Schweiz schon seit langem ein Pfeiler der staatlichen Kulturförderung. Der Bund, die Kantone und die SRG unterstützen das Filmschaffen. Dazu kommen die privaten Fernsehstationen: Letztes Jahr mussten sie vier Millionen Franken beitragen.

Allerdings ist es stossend, dass private TV-Sender zur Mitfinanzierung einer staatlichen Aufgabe gezwungen werden. Das ist etwa so, wie wenn jeder Buchladen Schweizer Schriftsteller bezahlen müsste oder jede Galerie Schweizer Maler.

Das Manna aus dem Ausland trübt den klaren Blick.

Statt diesen alten Zopf abzuschneiden, ergreift der Bundesrat die Flucht nach vorn: Er will die privat finanzierte Filmförderung ins Zeitalter der Digitalisierung hinüberretten. Ein neues Filmgesetz will neben den einheimischen TV-Sendern auch grosse internationale Videoplattformen wie Netflix, Amazon oder Disney in die Pflicht nehmen. Würde diese «Lex Netflix» wie geplant umgesetzt, dann erhielten die Schweizer Filmproduzenten von den Privaten jedes Jahr 29 Millionen Franken – eine Versiebenfachung also gegenüber heute.

Das Manna aus dem Ausland trübt den klaren Blick. Übersehen werden die gravierenden Folgen für private Schweizer Sender wie 3+, TV 24 oder S1. Da sie keinen Rappen aus dem Gebührentopf des Bundes erhalten, müssen sie sich aus Werbeerträgen finanzieren. Am Ende des Jahres bleibt vom Umsatz im Schnitt eine Marge von 5 Prozent übrig.

Das neue Filmgesetz verlangt nun von ihnen einen Beitrag von 4 Prozent des Umsatzes für die Förderung unabhängiger Filmschaffender. Damit schrumpft der Ertrag der Sender gegen null, einige werden umgehend in die Verlustzone abdriften. Um an die Gelder von Netflix und Co. heranzukommen, sind Politikerinnen und Politiker offenbar bereit, die privaten Schweizer TV-Sender zu opfern.

Das Gegenargument der Filmlobby «Das Geld der Filmförderung ist ja nicht weg, die Sender haben es ja in Filme investiert!» verfängt nicht: Der Schweizer TV-Markt ist viel zu klein, als dass TV-Stationen teure Filmproduktionen über Werbung refinanzieren könnten. Die angedrohte Investitionspflicht ist in Wahrheit eine Subventionspflicht.

Bei so viel Widersprüchen ist es weise, dass sich die Kommission mehr Zeit für die vertiefte Behandlung der Materie nimmt.

Immerhin versuchen einige Politikerinnen und Politiker, den drohenden Schaden zu begrenzen. So hat der Nationalrat entschieden, den privaten Filmförderungsbeitrag bei 1 statt 4 Prozent zu deckeln. Damit könnten die TV-Sender leben, und es kämen so immer noch sieben Millionen pro Jahr zusammen – also fast eine Verdoppelung des privaten Beitrags gegenüber heute.

Die Kommission des Ständerats – ansonsten durchaus wirtschaftsfreundlich – beharrt auf 4 Prozent. Dabei bleibt die Frage offen, ob TV-Sender ihre Eigenproduktionen anrechnen dürfen, was für Verfechter eines starken Filmstandorts doch selbstverständlich sein sollte. Wenigstens sollen die Sender künftig einen Teil ihrer Verpflichtungen wie bisher in Form von Werbung für Schweizer Filme erbringen können. Leider verpufft dieser sinnvolle Ansatz grösstenteils, wenn am Schluss 4 Prozent im Gesetz stehen. Bei so viel Widersprüchen und offenen Punkten ist es weise, dass sich die Kommission mehr Zeit als geplant für die vertiefte Behandlung der Materie nimmt.

Ein Filmgesetz, das einseitig darauf ausgerichtet ist, Filmproduzenten zu vergolden und gleichzeitig die privaten Schweizer TV-Sender in ihrer Existenz bedroht, dient niemandem. Das Parlament hat es in der Hand, hier die nötigen Korrekturen anzubringen. Sonst aber wird dieser Erlass zum Subventionsmonster auf dem Buckel privater TV-Veranstalter.

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