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Kehrichtverbrennung Horgen
Weg frei für den unbefristeten Betrieb

Kamin der KVA Horgen.

Foto: Michael Trost / Tamedia AG.
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Jahrelang haben der Zweckverband Entsorgung Zimmerberg und die Gemeinde Horgen die angekündigte Abschaltung der die Kehrichtverwertungsanlage (KVA) bekämpft. Der Standort Horgen hatte nur noch eine zeitlich befristete Betriebsdauer und hätte 2031 oder 2038 geschlossen werden müssen. Anfang des Jahres kam dann die Kehrtwende: Die Baudirektion entschied, die KVA Horgen wieder unbefristet in ihrer Planung zu berücksichtigen.

Der Standort muss nun noch in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Damit dies möglich ist, muss ihre langfristige Bewilligungsfähigkeit gegeben sein. Diverse kantonale Ämter prüften deshalb, ob keine sachlichen Hindernisse gegen einen langfristigen Betrieb sprechen. Involviert waren unter anderen die Ämter für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel), für Landschaft und Natur (ALN), das Strasseninspektorat und die Fachstelle Lärmschutz.

Die kantonalen Stellen seien zu einem eindeutigen Befund gekommen, teilt Entsorgung Zimmerberg mit. Es gebe keine Vorbehalte. Die Anpassung des Richtplaneintrags könne weiterverfolgt werden. Der Zweckverband schreibt, er gehe davon aus, dass der Kantonsrat in der nächsten Richtplanrevision den Standort der KVA Horgen wie die vier anderen KVA-Standorte «fest und unbefristet» im Richtplan aufnehme.

dh