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Regierungskrise in Deutschland
Neuwahlen sollen am 23. Februar stattfinden – Steinmeier gibt grünes Licht

ARCHIV - 16.10.2024, Berlin: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD,l), verfolgt die Rede von Friedrich Merz, CDU Bundesvorsitzender und CDUCSU Fraktionsvorsitzender im Bundestag, nach seiner Regierungserklärung zum EU-Gipfel im Bundestag. (zu dpa: «Scholz und Merz beraten über Wahltermin») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (KEYSTONE/DPA/Michael Kappeler)
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Die nach dem Bruch der Ampel-Koalition geplante vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Das erfuhr die Süddeutsche Zeitung aus Fraktionskreisen im Bundestag. Demnach hat Unions-Fraktionschef Friedrich Merz von der CDU einen entsprechenden Vorschlag der SPD-Seite akzeptiert. Eine Überlegung ist, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage stellt. Das ist aber noch nicht sicher.

In diesem Fall müsste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits um Weihnachten über eine Auflösung entscheiden, gemäss Grundgesetz hätte er bis zu 21 Tage Zeit hierfür. Anschliessend greift die 60-Tage-Frist, in der Neuwahlen stattfinden würden, das würde dann auf den 23. Februar als Termin für die vorgezogene Bundestagswahl nach dem Scheitern der Ampel-Koalition hinauslaufen.

Scholz hatte in seiner Rede zur Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) am 6. November gesagt, dass er die Vertrauensfrage am 15. Januar stellen und es spätestens Ende März Neuwahlen geben solle. Nach erheblichem Druck der Union hatte er sich aber am 8. November zu Gesprächen über einen früheren Termin bereit erklärt. Er allein kann den Zeitpunkt der Vertrauensfrage stellen. Da die nach dem Ausstieg der FDP verbliebene rot-grüne Minderheitsregierung keine Mehrheit im Bundestag hat, wird Scholz sie verlieren.

Steinmeier gibt grünes Licht für Zeitplan zu Neuwahl

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Zeitplan der Fraktionen von Koalition und Union für die Neuwahl des Bundestags gebilligt. Nach «heutiger Bewertung» halte Steinmeier «den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch», erklärte das Bundespräsidialamt am Dienstagabend nach einem gemeinsamen Gespräch des Staatsoberhaupts mit Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU), SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und den Grünen-Fraktionschefinnen Britta Hasselmann und Katharina Dröge.

Dem Bundespräsidenten fällt laut Grundgesetz die Rolle zu, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Steinmeier begrüsse, «dass sich die Fraktionen über einen Fahrplan hin zu einer Abstimmung über die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag am 16. Dezember verständigt haben», erklärte seine Sprecherin. Er habe «deutlich gemacht, dass er für den Fall, dass der Bundestag dem Bundeskanzler das Vertrauen entzieht, rasch über eine Auflösung entscheiden wird».

Steinmeier werde vor der Auflösung des Bundestags Gespräche mit den Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien führen, kündigte die Sprecherin an. «Transparenz und Integrität des Wahlprozesses sind eine entscheidende Voraussetzung für das Vertrauen in die Demokratie», erklärte sie.

Der Bundespräsident habe in dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen zudem dafür geworben, «dass alle Fraktionen der Mitte verantwortungsvoll und gemeinschaftlich darüber beraten, welche Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können», hiess es in der Erklärung weiter. Ziel müsse sein, «die innere und äussere Sicherheit sowie die internationale Verlässlichkeit Deutschlands in dieser Übergangsphase zu gewährleisten».

Mit seiner Zustimmung zu dem von den Fraktionen vorgelegten Zeitplan verzichtet der Bundespräsident darauf, die im Grundgesetz verankerten Fristen für das Neuwahl-Prozedere voll auszuschöpfen.

Das Grundgesetz gibt dem Bundespräsidenten 21 Tage Zeit, um nach einer gescheiterten Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestags zu prüfen. Sollte er das Parlament auflösen, muss spätestens nach 60 Tagen ein neues gewählt werden. Insgesamt beträgt die maximale Frist also 81 Tage. Zwischen dem Tag der Vertrauensfrage am 16. Dezember und dem anvisierten Wahltermin am 23. Februar liegen lediglich 69 Tage.

Die Wahl zum 21. Bundestag war ursprünglich für den 28. September 2025 angesetzt. Sie findet damit gut sieben Monate früher statt als geplant.