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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Er wollte sich mit Hustensirup berauschen

epa02075731 Maple Syrup samples, showing the different grades of syrup, are pictured on display at South Face Farm Sugarhouse, in Ashfield, Massachusetts, USA on 10 March 2010. Every year from late February through early April, farmers all over New England take to the woods with buckets, tubing and drills to gather the sap from sugar maple trees, boiling it down to pure maple syrup. Annual maple syrup production in Massachusetts alone is about 50,000 gallons, worth over 2 million dollars to the farmers who produce it. EPA/MATTHEW CAVANAUGH
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High dank Hustensirup: Bei Jugendlichen ist dies seit einiger Zeit im Trend. Denn Hustensäfte mit Inhaltsstoffen wie Codein haben gemischt mit Softdrinks – häufig wird dazu Sprite verwendet – eine berauschende Wirkung. Man wird ruhig, sitzt nur noch da und lacht.

Präventionsexperten warnen allerdings davor. Je nach Dosierung könne die Einnahme lebensgefährlich sein. Und das Suchtpotenzial sei gross. Setzt man den Stoff nach längerem Konsum ab, folgen zudem Entzugserscheinungen wie Schmerzen, Krämpfe und Übelkeit.

Einen 20-Jährigen aus Ürikon kümmerte all dies nicht, als er versuchte, sich auf illegale Art und Weise Hustensirup zu beschaffen. Von seiner Hausärztin hatte er – noch auf korrektem Weg – ein Rezept für den codeinhaltigen Hustensaft Makatussin erhalten. Also ebenjene Zutat, die es für das berauschende Gemisch mit dem Übernamen Maka braucht.

Dann kam er auf die Idee, das Rezept zu kopieren – und den Hustensirup bei einer weiteren Apotheke ein zweites Mal einzufordern. Doch er hatte die Rechnung ohne die aufmerksame Mitarbeiterin der See-Apotheke in Männedorf gemacht. Diese bemerkte, dass das Rezept eine Kopie war, und veranlasste eine Meldung an die kantonale Heilmittelkontrolle.

Vor kurzem hat nun die Staatsanwaltschaft See/Oberland den jungen Mann per Strafbefehl verurteilt. Wegen Urkundenfälschung erhält er eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 70 Franken sowie eine Busse von 300 Franken. Das Urteil bekam er per Post zugestellt – im Original und nicht als Kopie.

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