Kolumne «Ertappt»Auch das Unfallopfer erhält eine Strafe
Oberhalb von Stäfa und Männedorf fährt ein Auto in einen Töfffahrer. Obwohl dieser daran keine Schuld hat, erhält am Schluss auch er eine Busse.
Es ist morgens früh, als eine 40-Jährige in ihrem Cabriolet auf der Stuckistrasse oberhalb des Männedörfler Widenbads Richtung Stäfa fährt. Womöglich ist es an diesem Maitag im vergangenen Jahr noch nicht ganz hell – jedenfalls unterläuft der Autofahrerin ein folgenschwerer Fehler.
An der Kreuzung der Stuckistrasse mit der Schwarzbächli- und der Langholzstrasse – einem Ort, an dem sich immer wieder Unfälle ereignen – hält sie vorschriftsgemäss an, um einem anderen Autofahrer den Vortritt zu lassen. Dann fährt sie los – ohne den Töfffahrer zu sehen, der direkt hinter dem anderen Wagen herfährt. Es kommt unweigerlich zur Kollision. Der 21-jährige Töfffahrer stürzt, zieht sich Schürfungen zu und bricht sich ein Schlüsselbein, sodass er operiert werden muss.
Die Autofahrerin wird nun, fast eineinhalb Jahre nach dem Vorfall, als Unfallverursacherin bestraft. Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt die Staatsanwaltschaft See/Oberland die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken.
Doppeltes Pech hat der Töfffahrer: Er musste nicht nur ins Spital, sondern wird nun ebenfalls zur Kasse gebeten. Denn durch den Unfall flog auf, dass er gar keinen Führerausweis für seine Yamaha hatte und der Töff auch nicht auf das angebrachte Kontrollschild zugelassen war. Der junge Mann erhält deshalb eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken.
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