Kolumne «Ertappt»Betrunken auf dem Boot – das schenkt ein
Die Polizei hat zwei Böötler erwischt, die in der Nacht betrunken auf dem Zürichsee unterwegs waren. Das kostet die Verkehrssünder nun eine Stange Geld.
Seit bald zehn Jahren gilt auf Schweizer Gewässern eine Promillegrenze für Böötler – doch einige scheinen dies noch nicht bemerkt zu haben, oder es ist ihnen schlicht egal. Zwei Freizeitkapitäne kommt dies nun teuer zu stehen. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat kürzlich per Strafbefehl zwei Männer verurteilt, die unbekümmert und mit viel Alkohol intus über den Zürichsee tuckerten.
Die beiden gingen der Polizei spätabends an zwei verschiedenen Juli-Wochenenden ins Netz. Der eine Verkehrssünder, ein 35-jähriger Schweizer, steuerte sein Motorboot während des Züri-Fäscht auf der Höhe von Küsnacht übers Wasser, als ihn die Polizei während einer Kontrolle anhielt. Er hatte reichlich Bier und Wein konsumiert und wies beim Blastest eine Alkoholkonzentration von mindestens 0,52 Milligramm pro Liter auf. Erlaubt sind 0,25 Milligramm respektive 0,5 Gewichtspromille – also gleich wie im Strassenverkehr.
Den Grenzwert weit überschritten hatte auch ein 30-jähriger Schweizer, der mit seinem Motorschiff vor Meilen unterwegs war: 0,78 Milligramm Alkohol pro Liter zeigte der Test bei ihm an. Zudem hatte er seinen Bootsführerausweis nicht dabei.
Die Staatsanwaltschaft hat den beiden Böötlern nun eine Busse von 2300 respektive 900 Franken aufgebrummt. Auch die Verfahrenskosten müssen sie tragen. Zudem erhalten sie eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 250 Franken beziehungsweise 50 Tagessätzen zu 90 Franken. Die beiden müssen diese Geldstrafen also nicht zahlen, sondern sind auf Bewährung – und müssen sich somit gut überlegen, ob sie im nächsten Sommer wieder die Korken auf dem Boot knallen lassen.
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