Kolumne «Ertappt»Wenn Alkohol die Sinne trübt
Schon beim Ausparken seines Fahrzeuges in Rüschlikon wurde einem 48-jährigen Mann sein Alkoholkonsum zum Verhängnis.
An einem Sonntagnachmittag im Mai stieg ein 48-jähriger Mann in sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des Restaurants Tracht in Rüschlikon. Als er zurücksetzte, um sein Auto aus der Parklücke zu manövrieren, übersah er ein Fahrzeug, das hinter ihm im Schritttempo vorbeifuhr, und stiess mit diesem zusammen.
Durch die Kollision entstand nur ein kleiner Sachschaden, dennoch erhielt der 48-Jährige eine Strafanzeige. Denn als er sich hinter sein Steuer setzte, hatte er wohl einen feuchtfröhlichen Abend hinter sich. Wie ein Atemalkoholtest der Polizei ergab, hatte er zum Zeitpunkt, als er losfuhr, einen Atemalkoholgehalt von mindestens 1,00 mg/l. Laut Strafbefehl befand er sich in einem starken Rauschzustand.
Weil er sich trotz seines Alkoholkonsums hinters Steuer gesetzt hatte, wird der Mann von der Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 3800 Franken bezahlen oder eine Freiheitsstrafe von 26 Tagen absitzen.
Den Autoschlüssel vorher abzugeben, wäre wohl die vernünftigere Variante gewesen.
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