Gefängnis wegen NötigungKlimakleber in Deutschland zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt
Wegen wiederholten Strassenblockaden sind in Baden-Württemberg mehrere uneinsichtigte Klimaaktivisten zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Drei Klimaaktivisten und eine Aktivistin sind vom Amtsgericht Heilbronn wegen Strassenblockaden zu Haftstrafen verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher am Montagabend sagte, wurden wegen Nötigung zwei Freiheitsstrafen von je drei Monaten, einmal vier Monate und einmal fünf Monate verhängt.
Eine der kürzeren Haftstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie erging dem Sprecher zufolge gegen einen Mann, der bereits Anfang März zu einer Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt worden war. Nun habe er glaubhaft versichert, dass er mit sogenannten Klimaklebern nichts mehr zu tun habe.
Ein weiterer Mann, der im März zu drei Monaten Haft verurteilt worden war, bekam nun fünf Monate. Er reise gemäss der Staatsanwältin «berufsmässig» durchs Land, «um sich auf die Strasse zu setzen». Unmittelbar nach der Entscheidung vom März hatte er aus Protest erneut versucht, den Strassenverkehr zu unterbrechen – weswegen er nun wieder verurteilt wurde, zusammen mit anderen Teilnehmenden der Blockade.
Und die Aktivisten wollen damit weitermachen. Drei der Angeklagten gaben vor Gericht an, dass sie weiterhin Strassen blockieren wollen. Die Richterin sprach deshalb unbedingte Freiheitsstrafen aus. «Ihre Kriminalprognose rechtfertigt keine Bewährung», sagte sie gemäss der Bild-Zeitung, welche den Prozess verfolgte. Die Richterin erhofft sich davon, dass die Gefängnisstrafe die Klimaaktivisten beeindruckt.
Es handle sich gemäss Staatsanwaltschaft und Aktivisten um das bislang härteste Urteil, das in Deutschland gegen Mitglieder der Letzten Generation verhängt wurde, wie bild.de berichtet. Die aktuellen Entscheidungen sowie die Urteile vom März sind noch nicht rechtskräftig, da die Klimaaktivisten dagegen Rechtsmittel einlegten. Heilbronn nimmt an einem Modellprojekt in Baden-Württemberg teil, in dem beschleunigte Verfahren getestet werden.
Die Gruppe Letzte Generation hatte vor dem Gericht zu einer Mahnwache aufgerufen. Der Südwestrundfunk berichtete, dass etwa 30 Menschen dem Aufruf gefolgt seien. Einer der verurteilten Aktivisten fragte in der Erklärung der Gruppe: «Wie kann man Freiheitsstrafen verhängen gegen Menschen, die sich für die zukünftige menschliche Freiheit und alle dazu nötigen Lebensgrundlagen einsetzen?»
In der Schweiz wurden Klimaaktivisten ebenfalls schon wegen Nötigung verurteilt, erhielten jedoch Geldstrafen im Rahmen eines Bagatelldelikts oder wurden gar von der nächsten Instanz freigesprochen. Auch im Falle der Gotthard-Blockade an Ostern wurden Anzeigen eingereicht, neben Nötigung auch wegen Nichtbeachten von polizeilichen Anweisungen und verbotenem Betreten der Autobahn. Für U-Haft waren die Voraussetzungen gemäss der Urner Polizei aber nicht gegegeben.
AFP/anf
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