Umstrittene ProtestaktionenKlimaaktivist von Extinction Rebellion in Lausanne verurteilt
Der 30-Jährige hat an drei unbewilligten Protestaktionen in der Stadt teilgenommen. Der Beschuldigte zieht das Urteil an das waadtländer Kantonsgericht weiter.
Ein Aktivist der Klimabewegung Extinction Rebellion (XR) wurde am Mittwoch von einem Gericht in Lausanne wegen zivilen Ungehorsams zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von tausend Franken verurteilt. Er hatte an friedlichen, aber unbewilligten Aktionen teilgenommen.
Der Einzelprozess gegen den 30-jährigen Mitbegründer der lokalen Gruppierungen Action Climat und XR Lausanne war der Auftakt zu einer langen Reihe von Prozessen gegen insgesamt rund 200 Klimaaktivisten. Diese hatten 2019 und 2020 im Waadtländer Hauptort umstrittene Protestaktionen durchgeführt. Bis Ende des Jahres sind ein Dutzend Prozesse gegen rund 60 Angeklagte geplant.
Der Aktivist hatte an drei Aktionen in Lausanne teilgenommen. Auf einer Brücke, an einem Kreisel und an anderen Kreuzungen im Stadtzentrum ging es darum, den Verkehr zu blockieren. Der Mann wurde unter anderem wegen Behinderung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Hinderung einer Amtshandlung, Verletzung der Verkehrsregeln und Verstössen gegen die Polizeiverordnung für schuldig befunden.
Weiterzug angekündigt
Er kassierte vom Lausanner Polizeigericht eine auf drei Jahre auf Bewährung angesetzte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 20 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Zudem muss er 700 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte will es ans Kantonsgericht weiterziehen, wie sein Anwalt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Der Anwalt argumentierte vor Gericht vergeblich, sein Mandant habe lediglich friedlich demonstrieren wollen. Dieses Recht sei durch die Verfassung garantiert und stütze sich darüber hinaus auf zwei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) garantierte Grundfreiheiten, nämlich die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit. Der Richter liess dies jedoch nicht gelten.
Bereits im vergangenen Juni hatte das Bundesgericht die Klage von zwölf Aktivistinnen und Aktivisten abgewiesen, die im November 2018 die Räumlichkeiten der Grossbank Credit Suisse in Lausanne besetzt hatten. Das höchste Schweizer Gericht entschied, dass sich die Demonstranten beim von ihnen vorgebrachten Klimanotstand nicht auf einen rechtmässigen Notstand berufen könnten.
SDA/fal
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