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Minus im Spitalbetrieb
Kinderspital Zürich macht 2024 Gewinn – Spenden sei Dank

Der Umzug in das neue Kinderspital in Zürich hat Spuren in der Jahresrechnung 2024 hinterlassen: Im Spitalbetrieb resultierte ein Minus von 14,5 Millionen Franken.
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Die Eleonorenstiftung, Trägerin des Universitäts-Kinderspitals Zürich, hat 2024 dank Spenden für den Neubau ein positives Ergebnis von 27 Millionen Franken erzielt. Im Spitalbetrieb resultierte unter anderem wegen Zusatzbelastungen durch den Umzug in den Neubau ein Minus von 14,5 Millionen Franken.

Der operative Betrieb des Kispi wurde durch temporäre Zusatzkosten für vorbereitende Arbeiten sowie die Inbetriebnahme und den Umzug an den neuen Standort stark belastet, wie das Kinderspital Zürich am Donnerstag mitteilte.

Die daraus resultierenden Defizite konnten mit zusätzlichen Subventionen des Kantons Zürich in der Höhe von 35 Millionen Franken finanziert werden. Trotzdem resultiert im Spitalbetrieb ein Jahresverlust von 14,5 Millionen Franken. Der Teuerungsschub in den Jahren 2023 und 2024, insbesondere in den Personalkosten, führte zu einer strukturellen Unterdeckung.

Besser sieht es auf Stufe der Eleonorenstiftung aus: Dank Spenden sowie Kursgewinnen aus dem Verkauf von Wertschriften resultierte ein Gewinn von 27 Millionen Franken. Dies stärkt das zuletzt reduzierte Eigenkapital.

Trotz der infolge des Umzugs temporär reduzierten Kapazitäten wurden 2024 im Kinderspital mehr stationäre Patientinnen und Patienten behandelt. Deren Zahl stieg von 8462 auf 8572.

Höhere Tarife und mehr Subventionen

Laut der Mitteilung geht das Kinderspital davon aus, dass am neuen Standort Abläufe und Prozesse verbessert werden können. Damit das Spital auf einer soliden wirtschaftlichen Basis stehen könne, brauche es jedoch höhere Abgeltungen der Leistungen in der Kindermedizin.

Bereits im vergangenen Jahr hat der Zürcher Regierungsrat angekündigt, dass Kinderspital falls nötig auch 2025 finanziell zusätzlich mit 25 Millionen Franken zu unterstützen. Ein entsprechendes Gesuch des Spitals wurde vom Regierungsrat bereits bewilligt. Die Freigabe erfolgt durch den Kantonsrat.

SDA/osc