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Corona-Massnahmen des Bundesrats
Kantone ziehen 2-G erneuten Schliessungen vor

Zurzeit können Restaurants die 2-G-Regel freiwillig einführen, künftig dürfte sie überall verbindlich sein.
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Am Freitag entscheidet der Bundesrat über eine weitere Verschärfung der Corona-Massnahmen. Zur Diskussion stehen zwei Varianten: Künftig erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Innenräumen, in denen aktuell die 3-G-Regel gilt. Zusätzlich zur 2-G-Vorschrift soll eine Test- oder Maskenpflicht gelten. Die zweite, schärfere Variante sieht ebenfalls die 2-G-Regel vor, jedoch sollen Innenbereiche von Restaurants, Fitnesscentern, Discos und Bars geschlossen werden, weil dort entweder keine Masken getragen werden können oder eine Sitzpflicht zur Konsumation nicht möglich ist.

Für den Bundesratsentscheid zeichnet sich die Einführung der 2-G-Regel ab, die von der grossen Mehrheit der Kantone begrüsst wird. Die Schliessung von Restaurants, Discos, Fitnesscentern und Bars ist für die Kantone hingegen zurzeit kein Thema. Das zeigen die Stellungnahmen der Kantone an die Adresse des Bundesrats.

Uneinig sind sich die Kantone darüber, ob für verschiedene Bereiche die 2-G-plus-Regel gelten soll. Zürich, Aargau, Solothurn und Basel-Stadt befürworten die Auflage zur 2-G-Regel, wonach sich Geimpfte und Genesene überall dort testen lassen müssen, wo keine Sitz- oder Maskenpflicht möglich ist. Für Restaurants würde eine Ausnahme gemacht, für sie gälte die 2-G-Regel ohne Testpflicht. Diese Ausnahme wird von allen Kantonen begrüsst.

Der Bundesrat begründet die Testpflicht für Clubs und Sporteinrichtungen damit, dass Geimpfte und Genesene zurzeit ebenfalls zur Verbreitung des Virus beitragen, weil auch sie infiziert werden und ansteckend sein können.

In Deutschland gilt die 2-G-Regel schon längst, in Bonn braucht es sogar für den Weihnachtseinkauf einen Impfnachweis. In der Schweiz wird derweil noch über die Einführung debattiert.

Die Waadt, Freiburg sowie die Ostschweizer Kantone St. Gallen, beide Appenzell und Thurgau sind für die 2-G-Regelung. Von der zusätzlichen Testpflicht (2-G plus) oder gar einem Teil-Lockdown, wie ihn Variante zwei des Bundesrats vorsieht, wollen die Waadt, Thurgau und die beiden Appenzell – zumindest vorläufig – nichts wissen.

Booster statt Testpflicht?

Zürich, Basel-Stadt und die Waadt schlagen als mögliche Alternative zur 2-G-plus-Regel vor, dass Geimpfte nach dem Booster von der Testpflicht befreit werden. Damit würde ein Anreiz geschaffen, die Auffrischimpfung in Anspruch zu nehmen. Basel-Stadt weist allerdings darauf hin, dass viele kulturelle Aktivitäten in Innenräumen auch mit Maske möglich seien, so etwa Chorsingen oder technische Sportarten.

Ganz ausgeschlossen sind für einige Kantone selbst Schliessungen nicht. Sollte sich die epidemiologische Situation wegen der Omikron-Variante weiter verschlechtern, müssten Schliessungen ins Auge gefasst werden, heisst es im Kanton Solothurn. Basel-Stadt weist darauf hin, dass ein Teil-Lockdown mehr Bereiche als nur Restaurants, Bars, Clubs und Sportanlagen umfassen müsste, falls Schliessungen aufgrund der Entwicklung in den Spitälern doch nötig würden.

Umstritten ist die Homeoffice-Pflicht. Unter anderen befürworten Luzern, Aargau, Solothurn und Basel-Stadt eine solche, Zürich und Freiburg lehnen sie ab. Zurzeit gilt eine dringliche Empfehlung für Homeoffice. Uneinig sind sich die Kantone auch darüber, ob an den Universitäten und Hochschulen wieder der Fernunterricht eingeführt werden soll. Zürich, Basel-Stadt, Freiburg und die Waadt lehnen das ab. Die Fallzahlen an den Hochschulen seien sehr tief, schreibt Zürich. Teilschliessungen im Hochschulbereich hätten zudem schwerwiegende Auswirkungen auf die Ausbildungsverläufe und die psychische Gesundheit der Studierenden.

5er-Regel für Privattreffen nur als Empfehlung

Kritisch sehen die Kantone die vom Bundesrat vorgeschlagene Begrenzung privater Treffen auf fünf Personen, sobald eine Person dabei ist, die weder geimpft noch genesen ist. Die Mehrheit der Kantone drängt auf eine Abschwächung der Vorschrift zur dringenden Empfehlung. Einige Kantone verlangen eine Erhöhung der zulässigen Teilnehmerzahl auf 10.

Fast alle Kantone schätzen die epidemiologische Lage als sehr kritisch ein. Da viele Spitäler bereits über keine freien Intensivpflegebetten mehr verfügten und mit der Omikron-Variante ein weiterer Anstieg der Hospitalisationen drohe, seien zusätzliche Einschränkungen notwendig.
Noch keine Stellungnahme abgegeben hat der Kanton Bern. Er beschliesst seine Vernehmlassungsantwort am Mittwoch in seiner ordentlichen Regierungsratssitzung.