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Photovoltaikanlage auf dem Dach
Kanton Zürich verlangt weniger Steuern für eingespeisten Solarstrom

Auf dem Dach eines Horgner Hauses wird eine Photovoltaik-Anlage installiert. 
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Gute Nachrichten für Eigentümerinnen und Eigentümer von Fotovoltaikanlagen im Kanton Zürich. Sie müssen ab sofort weniger Steuern bezahlen für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Steuern werden nur noch fällig auf den Betrag, den die Anlage netto erwirtschaftet.

Für die Energie, die ins Stromnetz eingespeist wird, zahlen die lokalen Elektrizitätswerke eine Vergütung. Bislang galt für die Besteuerung das Bruttoprinzip: Die gesamte Einspeisevergütung wurde als Ertrag zum Einkommen gerechnet und entsprechend besteuert.

Das kantonale Steueramt hat diese Praxis nun geprüft und geändert, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. In Zukunft wird das Nettoprinzip angewendet. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Vergütung von 4000 Franken und Kosten für bezogenen Strom von 3000 Franken nur noch die 1000 Franken Differenz besteuert werden.

Kanton Zürich hinkt hinten nach 

Das ist für die Eigentümerinnen und Eigentümer von solchen Anlagen gerade in Hinblick auf das nächste Jahr zentral. Dann erhöhen fast alle Elektrizitätswerke ihren Vergütungstarif für eine Kilowattstunde eingespeisten Strom um 10 Rappen. Im Kanton Zürich liegt der Preis gemäss des Verbandes Vese aber noch immer deutlich unter dem Schweizer Durchschnittspreis von 15.5 Rappen pro Kilowattstunde. 

Anlass für die Überprüfung der bisherigen Praxis war eine Motion aus dem Kantonsrat. Eingereicht hatte diese die FDP. Andere Kantone besteuern schon länger nach dem Nettoprinzip. 

SDA/ema