Kantonale VorlagenKanton Genf führt 24-wöchige Elternzeit ein – Bern lehnt sie deutlich ab
In den beiden Kantonen Genf und Bern wurde über eine Verlängerung des Elternurlaubs abgestimmt. Während die Genfer klar Ja sagten, zeichnet sich in Bern ein klares Nein ab.
Im Kanton Genf ist eine Initiative der Grünliberalen angenommen worden, die einen 24-wöchigen Elternurlaub in der Verfassung garantieren will. Diese Zusicherung soll für alle Familienmodelle gelten, darunter auch für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern.
Gemäss dem vorläufigen Resultat, das auf 95 Prozent der eingegangenen Stimmzettel basiert, wurde die Initiative mit 57,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Ausgang der Abstimmung dürfte sich nicht mehr ändern. Die Stimmbeteiligung lag bei 37,5 Prozent.
Die Initiative ermöglicht es, den 16-wöchigen kantonalen Mutterschaftsurlaub um acht Wochen zugunsten des anderen Elternteils zu ergänzen, einschliesslich des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, der seit 2021 auf Bundesebene gilt. Von diesen acht zusätzlichen Wochen gehen sechs Wochen obligatorisch an den anderen Elternteil, der keine Mutterschaftsversicherung hat. Zwei Wochen würden nach Wunsch der Eltern aufgeteilt.
Berner Stimmbevölkerung will keine 24-wöchige Elternzeit
Im Kanton Bern erhalten Eltern bei der Geburt eines Kindes keine zusätzliche Elternzeit von 24 Wochen. Das Stimmvolk lehnte am Sonntag eine Initiative mit diesem Anliegen ab. In einer zweiten Vorlage lockern die Bernerinnen und Berner die Schuldenbremse.
Die Elternzeitinitiative der SP wurde mit 66,5 Prozent Nein- zu 33,5 Prozent Ja-Stimmen abgelehnt, wie die Berner Staatskanzlei am Sonntag mitteilte. Die Initiative verlangte die Einführung einer bezahlten 24-wöchigen Elternzeit, die zusätzlich zum eidgenössischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub hätte bezogen werden können. Jeder Elternteil hätte je sechs Wochen erhalten, die restlichen zwölf Wochen hätten Mutter und Vater frei unter sich aufteilen können.
Die Gegner der Vorlage, die bürgerlichen Parteien sowie Wirtschaftsverbände, überzeugten mit ihren Argumenten eine Mehrheit der Stimmbevölkerung. 211’719 legten ein «Nein» und 106’703 ein «Ja» in die Urne bei einer Stimmbeteiligung von 43,3 Prozent. Auch der Regierungsrat lehnte die Initiative ab.
Das Nein-Lager befürchtete negative finanziellen Folgen, einen Berner Alleingang und eine Verschärfung das Fachkräftemangels. Die bürgerlichen Parteien waren der Meinung, dass wenn eine Elternzeitinitiative umgesetzt werden solle, dann müsse dies auf Bundesebene geschehen.
Mitte-links Parteien sowie Gewerkschaften unterstützten die Initiative. Gemäss ihnen hätte die Initiative die Gleichstellung der Geschlechter gefördert, indem die Betreuungsarbeit besser auf die beiden Eltern hätte aufgeteilt werden können.
In Zürich und Winterthur gelten künftig Mindestlöhne
Wer in Winterthur arbeitet, erhält künftig einen Lohn von mindestens 23 Franken pro Stunde. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag einen solchen Mindestlohn beschlossen. Die Stimmen sind zwar noch nicht fertig ausgezählt, aber das bisherige Ergebnis ist eindeutig.
Auch die Stimmberechtigten der Stadt Zürich stimmen der Einführung eines Mindestlohns auf kommunaler Ebene voraussichtlich zu. Wer in der Stadt arbeitet, soll künftig mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen.
Muttenz befürwortet den Bau eines Windkraftwerks
In der Gemeinde Muttenz BL kann ein Windkraftwerk errichtet werden. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag mit einer Ja-Mehrheit von 55 Prozent einer dafür notwendigen Änderung der Zonenvorschriften zugestimmt.
Nach dieser Abstimmung ist nun der Weg frei für den Bau einer Windkraftanlage mit einem Rotor auf einem Areal zwischen der Autobahn A2 und dem Muttenzer Rangierbahnhof. Bauherrin ist die Primeo Energie. Mit einer Leistung von 5 Megawatt soll das 200 Meter hohe Windrad Strom für 800 Haushalte liefern.
Das Muttenzer Windrad hat eine längere politische Vorgeschichte: 2021 hatte die Gemeindeversammlung die Zonenplanänderung noch abgelehnt. Eine Schülerpetition sorgte aber dafür, dass das Geschäft erneut traktandiert wurde. Im Dezember 2022 stimmte die Gemeindeversammlung der Zonenplanänderung mit 189 zu 85 Stimmen deutlich zu.
Gegen diesen Beschluss ergriffen bürgerliche Politikerinnen und Politiker aus der SVP und FDP das Referendum, über das nun abgestimmt wurde.
Lastwagen müssen künftig historischen Kern von Beromünster umfahren
Lastwagen müssen den Flecken Beromünster künftig umfahren. Das Luzerner Stimmvolk hat am Sonntag für eine Umfahrungsstrasse 70 Millionen Franken bewilligt, um den historischen Dorfkern vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
69'349 Personen (64 Prozent) stimmten für die neue Strasse, 38'893 waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,61 Prozent.
Die vom Kanton geplante Umfahrungsstrasse soll keine Autobahn werden, sondern mit maximal 50 km/h befahren werden können. Flankierende Massnahmen sind ebenfalls geplant. So ist Tempo 30 vorgesehen, die Gemeinde will den Ortskern zudem umgestalten.
Frühestens 2025 kann mit den Bauarbeiten begonnen werden, die Bauzeit wird bis zu vier Jahre dauern.
SDA/step
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