Vergewaltigung ElsässerstrasseJetzt soll das Bundesgericht den Fall beurteilen
Das Basler Appellationsgericht reduzierte die Strafe für einen Vergewaltiger deutlich. Zu deutlich für die Staatsanwaltschaft – sie zieht den Fall vor Bundesgericht.
Der juristische Prozess rund um die Vergewaltigung an der Elsässerstrasse vom Januar 2020 geht in die nächste Runde. Im Sommer reduzierte das Basler Appellationsgericht im Vergleich zum ersten Urteil des Strafgerichts das Strafmass des Täters deutlich. Diese Strafreduktion, vor allem auch die mündliche Urteilsbegründung des zuständigen Gerichts, sorgte für Empörung und Proteste.
Gemeinsam mit einem Kollegen hat der Verurteilte eine damals 33-Jährige in ihrem Hauseingang vergewaltigt. Nach der Tat setzten sich die beiden Männer nach Portugal ab, später stellten sie sich.
Der Staatsanwaltschaft kommt der Täter mit der Strafminderung zu einfach davon. Sie zieht das Urteil vor das oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, schreibt die bz. Der Verurteilte, ein Portugiese, hat seine reduzierte Gefängnisstrafe inzwischen abgesessen und befindet sich nicht mehr in der Schweiz, er wurde des Landes verwiesen.
Einen Antrag der Staatsanwaltschaft, ihn wegen einer allfälligen Anfechtung des Urteils – wie sie es nun selbst getan hat – aus Sicherheitsgründen in Haft zu behalten, lehnte das Appellationsgericht ab. Nun ist der Mann für die Schweizer Justiz kaum mehr zu fassen – Portugal wird ihn nicht ausliefern.
Ein Urteil fiel auch gegen einen zum Tatzeitpunkt minderjährigen Kollegen des Verurteilten. Er wurde vom Basler Jugendgericht nach dem juristischen Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Ob auch dieses Urteil weitergezogen und vor einem höheren Gericht neu verhandelt wird, ist noch unklar.
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