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Keller-Sutter: «Wer respektvoll bleibt, muss keine Angst haben»

Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Justizministerin Karin Keller-Sutter an der Medienkonferenz des Bundesrates in Bern. (9. Februar 2020)
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Die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm könnte rasch in Kraft treten. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte am Sonntag vor den Medien, sie werde allenfalls bereits ab dem 1. Juli Wirkung entfalten. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens muss noch der Bundesrat entscheiden.

Mit dem Ja des Stimmvolks zeigte sich die Justizministerin zufrieden. Die Bevölkerung habe entschieden, den rechtlichen Schutz Homosexueller vor Hass und Diskriminierung zu verbessern, sagte sie. Damit werde konkretisiert, was bereits in der Bundesverfassung stehe: dass niemand diskriminiert werden dürfe, namentlich nicht wegen der Lebensform.

Keller-Sutter zeigte sich zuversichtlich, dass die Gerichte den erweiterten Artikel wie bereits den heute geltenden zurückhaltend anwenden werden. Die Hürden für eine Verurteilung seien hoch, sagte sie. «Wer respektvoll bleibt, muss keine Angst vor einer Verurteilung haben.»

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Das war die Medienkonferenz des Bundesrates im Live-Stream.

Mit dem Ja hat die Stimmbevölkerung aus Sicht von Keller-Sutter unmissverständlich gesagt, dass Hass und Diskriminierung in der freiheitlichen Schweiz keinen Platz haben. Die Meinungsäusserungsfreiheit bleibe dabei garantiert, betonte sie. Das Ja bedeute indes nicht automatisch das Ende von Homophobie und Diskriminierung. Es brauche weiterhin das Engagement aller im Alltag und Zivilcourage.

Keine weitere Erweiterung

Bedarf für eine zusätzliche Erweiterung der Strafnorm sieht Keller-Sutter nicht. Die Gruppe der Homosexuellen passe gut in diesen Artikel, stellte sie auf eine entsprechende Frage fest. Sie erinnerte daran, dass Homosexuelle von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren.

Andere Gruppen - zum Beispiel Behinderte oder Frauen – seien durch Spezialgesetze vor Diskriminierung geschützt. Über die Erwähnung Transsexueller in der Anti-Rassismus-Strafnorm sei bereits im Parlament diskutiert worden. Das Parlament habe sich dann im Einverständnis mit dem Bundesrat entschieden, die Geschlechtsidentität zu streichen.

Dass am Sonntag die Forderung nach einer Ergänzung zum Schutz Transsexueller geäussert worden sei, sei legitim. Dafür müsste sich aber erst eine Mehrheit im Parlament finden, gab Keller-Sutter zu bedenken. Sie sei persönlich nicht der Auffassung, dass das mehrheitsfähig sei.

Parmelin: «Probleme gezielt lösen»

Der Bundesrat hatte die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» zur Ablehnung empfohlen. Die Stimmbevölkerung teile die Auffassung, dass der Wohnungsmarkt funktioniere und dass die grosse Mehrheit über angemessenen Wohnraum verfüge, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Sonntag.

Gleichzeitig habe die Abstimmung gezeigt, dass es in gewissen Städten und Regionen Probleme gebe. Diese müssten aber gezielt gelöst werden, sagte Parmelin vor den Bundeshausmedien.

Dafür stehen dank des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative über die nächsten zehn Jahre hinweg 250 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung. Das Geld soll laut Parmelin schon dieses Jahr eingesetzt werden. Total stehen so 50 Millionen Franken zur Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträger zur Verfügung.

Gleichzeitig will Parmelin das Bundesamt für Wohnungswesen mit einer genauen Analyse des Abstimmungsresultats beauftragen. Man müsse mit den Kantonen und Gemeinden gezielte Lösungen finden, sagte er. Ob dafür allenfalls weitere Mittel freigemacht werden, liess der Volkswirtschaftsminister offen.