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Untersuchung zur CS-Übernahme
Isabelle Chassot präsidiert die PUK zur Credit Suisse

Hat Regierungserfahrung und kennt die Berner Verwaltung: Isabelle Chassot präsidiert die PUK zum CS-Untergang.  
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Nun ist klar, wer die Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung der CS-Notübernahme präsidiert. Die Büros des Ständerates und des Nationalrates haben die Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot erwartungsgemäss zur Vorsitzenden gewählt. Damit steht erstmals eine Frau und jemand aus der Romandie an der Spitze einer PUK. Die 58-jährige Juristin bringt Erfahrung mit. Sie war früher Chefin des Bundesamtes für Kultur und Staatsrätin. Vize-Präsidentin wird Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser. 

Deutschschweizer klar in der Mehrheit 

Für die grösste Parlamentsfraktion, die SVP, sind der Berner Ständerat Werner Salzmann sowie die Zürcher Nationalräte Thomas Matter und Alfred Heer in die PUK gewählt worden. Die Mitte-Fraktion setzt neben Chassot auf Ständerätin Heidi Z’graggen (UR) sowie Nationalrat Leo Müller (LU). Für die FDP-Fraktion nehmen die Baselbieter Nationalrätin Daniela Schneeberger sowie die Ständeräte Philippe Bauer (NE) und Andrea Caroni (AR) in der PUK Einsitz.

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Nationalrat Roger Nordmann (FR) sowie Ständerat Daniel Jositsch (ZH) werden die SP vertreten. Die Fraktion der Grünen setzen auf Ständerätin Maya Graf (BL) und Nationalrätin Franziska Ryser (SG). Der Luzerner Nationalrat Roland Fischer schliesslich vertritt die GLP.

Auffallend ist, dass elf der 14 Mitglieder aus der Deutschschweiz stammen. Gewählt wurden insgesamt neun Männer und fünf Frauen.

Fünfte PUK in der Geschichte

Die PUK soll die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS und die damit zusammenhängenden Bundesratsentscheide umfassend aufarbeiten. Das Parlament beschloss die Einsetzung der PUK vergangene Woche. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben. Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll.

In der Geschichte des Bundesstaats wurde bisher erst fünf Mal eine PUK eingesetzt. Sie ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht und kann insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.

SDA/nlu/step