Untersuchung im Fall LauberInfantino scheitert mit Beschwerde vor Bundesstrafgericht
Der Fifa-Präsident erhält im Strafverfahren rund um den ehemaligen Bundesanwalt keine Akteneinsicht.
Im Strafverfahren wegen der Gespräche zwischen ihm und dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber erhält Fifa-Präsident Gianni Infantino zum jetzigen Zeitpunkt keine Akteneinsicht. Das Bundesstrafgericht hat seine Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eintrat.
Infantino hatte im Strafverfahren wegen der nicht protokollierten Gespräche zwischen ihm und Lauber mit einer Beschwerde an das Bundesstrafgericht Einsicht in die Protokolle von Einvernahmen verlangt. Das war vom ausserordentlichen Bundesanwalt Stefan Keller mit der Begründung abgelehnt worden, dass der Beschuldigte Infantino keinen Anspruch auf Akteneinsicht habe, bevor er selbst einvernommen wurde.
Diese Auffassung wird nun vom Bundesstrafgericht bestätigt, wie einer Mitteilung Kellers vom Montag zu entnehmen ist. Auf alle anderen Begehren in der Beschwerde Infantinos sei das Bundesstrafgericht gar nicht eingetreten.
Unter hatte Infantino verlangt, dass der ausserordentliche Bundesanwalt bekannt gibt, welche Beweiserhebungen er bereits durchgeführt hat oder noch durchzuführen gedenkt. Ebenso erfolglos blieb Infantinos Forderung, die Beweiserhebungen zu wiederholen und ihm dabei die strafprozessualen Teilnahmerechte zu gewähren.
Das Urteil ist laut Mitteilung Kellers rechtskräftig.
Harsche Kritik der Fifa
Die Fifa nehme die Entscheidung des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis, teilte der Weltfussballverband in einer Reaktion mit. Die Fifa und ihr Präsident seien weiterhin bereit, bei den Ermittlungen zu kooperieren, falls und wenn sie dazu aufgefordert würden oder die Möglichkeit dazu erhielten.
«Fast neun Monate nach Beginn der Ermittlungen hat Stefan Keller den Fifa-Präsidenten noch nie über den tatsächlichen Inhalt der Vorwürfe gegen ihn informiert und sich bis heute konsequent geweigert, dem Fifa-Präsidenten das Recht auf Anhörung zu gewähren», kritisierte die Fifa.
SDA
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