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Gesuch im Fall Lauber abgelehnt
Infantino blitzt beim Bundestrafgericht ab

Rückschlag für den Fifa-Präsidenten: Das Bundesstrafgericht lehnt sein Gesuch ab. 
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Fifa-Präsident Gianni Infantino erhält weder Einsicht in die Verträge und Abmachungen des ausserordentlichen Bundesanwalts noch in die Wortprotokolle der Gerichtskommission. Dies gab der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller am Mittwoch bekannt.

Gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts müssen Infantino einzig die Namen allfälliger Hilfspersonen bekannt gegeben werden, an die Untersuchungshandlungen delegiert werden. Dies erachtet auch Keller laut eigenen Aussagen als gerechtfertigt. Das Urteil ist gemäss seiner Mitteilung rechtskräftig.

Infantino hatte im Strafverfahren im Zusammenhang mit nicht protokollierten Gesprächen zwischen ihm und dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber in einer Beschwerde an das Bundesstrafgericht Einsicht in sämtliche Unterlagen verlangt.