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Update folgt Heiratsstrafedebatte
Nationalratskommission sagt Ja zur Individualbesteuerung

***Symbolbild / Gestellte Aufnahme*** Digitale Steuererklaerung, am Donnerstag, 28. Maerz 2024 in Zuerich.  (KEYSTONE/Michael Buholzer)
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Alle natürlichen Personen in der Schweiz sollen künftig eine eigene Steuerrechnung einreichen, unabhängig von ihrem Zivilstand. Die zuständige Nationalratskommission unterstützt eine entsprechende Volksinitiative und einen Gesetzesvorschlag des Bundesrates.

Allerdings handelt es sich um eine knappe Zustimmung, und eine starke Minderheit stellt sich gegen Initiative und Gesetzesentwurf: Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) beschloss das Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Auch den indirekten Gegenvorschlag hiess die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen gut.

Minderheit will Splittingmodell

Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.

Die Individualbesteuerung ist gemäss den Bundesratsplänen auf allen Staatsebenen vorgesehen. Die Kantone müssten die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen. Bei der direkten Bundessteuer geht der Bundesrat – bezogen auf das Steuerjahr 2024 – von geschätzt rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus.

Die Kommission war im Juni auf den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf für ein Gesetz über Individualbesteuerung eingetreten, schon damals mit knappem Mehr. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit einem Gesetz das Ziel schneller erreicht werden könne als mit einem neuen Verfassungsartikel.

Die Kommissionsmehrheit findet, dass die Individualbesteuerung den heutigen gesellschaftlichen Realitäten am besten entspreche. Sie hofft zum einen auf die Beseitigung der Heiratsstrafe. Ebenso will sie erreichen, dass Zweitverdienerinnen und -verdiener vermehrt eine Erwerbsarbeit aufnehmen, und verweist dabei auf den Fachkräftemangel.

Die Minderheit hingegen will am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten, wie es in der Mitteilung hiess. Sie bevorzugte ein Splittingmodell, was aber die Kommission grundsätzlich ablehnte.

Hoher Aufwand für Umsetzung?

Die Minderheit machte laut der Mitteilung zudem geltend, dass der Aufwand, die individuelle Besteuerung umzusetzen, für Einzelne und auch für die Steuerbehörden gross sei. Viele Paare benötigten güterrechtliche Klärungen.

In der Debatte, die der Nationalrat voraussichtlich in der Herbstsession führen wird, werden verschiedene Minderheitsanträge diskutiert. Ein angesichts der knappen Finanzlage beim Bund verlangte aufkommensneutrale Ausgestaltung der Vorlage lehnte die Kommission mit 20 zu 5 Stimmen ab.

Mit 16 zu 9 Stimmen sagt die WAK-N denn auch Nein zum Antrag, die Progression teilweise zu erhöhen, um die Mindereinnahmen durch die individuelle Besteuerung für den Bund auf eine halbe Milliarde Franken zu beschränken. Wiederum mit 20 zu 5 Stimmen Nein sagte die Kommission zur Integration der Kita-Finanzierung in die Vorlage.

Hingegen will die Mehrheit, dass die Steuergerechtigkeitsinitiative spätestens sechs Jahre nach der Annahme an der Urne respektive nach dem Ablauf der Referendumsfrist in Kraft tritt. Standesinitiativen von Luzern, Graubünden und Basel-Landschaft, die ebenfalls eine Individualbesteuerung fordern, lehnt die Kommission ab.

SDA