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Mitte-Vorlagen
Zwei Volksinitiativen gegen Diskriminierung von Verheirateten eingereicht

Parteipraesident Gerhard Pfister, Mitte-ZG, links, uebergibt die Schachteln mit den gesammelten Unterschriften weiter anlaesslich der Uebergabe fuer die Volksinitiativen "Ja zu fairen AHV-Renten auch fuer Ehepaare" und "Ja zu fairen Bundessteuern auch fuer Ehepaare", am Mittwoch, 27. Maerz 2024, vor der Bundeskanzlei, in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
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Verheiratete Paare dürfen bei den Steuern und bei der AHV-Rente nicht länger diskriminiert werden gegenüber Unverheirateten. Das verlangen zwei am Mittwoch von der Mitte-Partei eingereichte Volksinitiativen. Die umstrittene Individualbesteuerung steht derweil zuoberst auf der politischen Agenda.

Die beiden Volksinitiativen mit den Titeln «Ja zu fairen Steuern» und «Ja zu fairen AHV-Renten» zielen auf eine Korrektur der Ungerechtigkeit ab. Sie wurden am Mittwoch in Bern mit 102'355 beziehungsweise 105'931 beglaubigten Unterschriften eingereicht, wie die Mitte-Partei schrieb.

Bei der Bundessteuer müssen verheiratete und eingetragene Paare im Vergleich zu Konkubinatspaaren mehr abliefern. Von dieser sogenannten Heiratsstrafe betroffen waren nach Angaben des Bundes von 2019 rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare.

Das Bundesgericht hatte bereits 1984 festgestellt, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig sei. Die Abschaffung der «Heiratsstrafe» ist denn auch seit Jahren Thema in der Politik.

Die eine Mitte-Initiative verlangt nun, dass für Verheiratete bei der Bundessteuer neben der gemeinsamen eine alternative Steuerrechnung vorgelegt wird, anhand des Tarifs und der Abzüge für Unverheiratete. Den tieferen Betrag müsste das Paar bezahlen. Am Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung will die Mitte festhalten.

«Heiratsstrafe» soll auch bei AHV weg

Weg soll die «Heiratsstrafe» auch bei der AHV: Verheiratete erhalten heute nicht pro Kopf eine AHV-Rente, sondern zusammen höchstens das Anderthalbfache der Maximalrente. Für Paare ohne Trauschein hingegen gibt es zwei Renten. Die Mitte will mit der zweiten Initiative, dass eine Kürzung der Renten bei Verheirateten nicht mehr zulässig ist.

Zuoberst auf der Agenda von Bundesrat und Parlament steht aber die umstrittene Individualbesteuerung. Gemäss der vom Bundesrat im Februar verabschiedeten Vorlage sollen Einkünfte und Vermögenswerte von verheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie es heute bereits bei Unverheirateten erfolgt.

Die Individualbesteuerung ist auf allen Staatsebenen vorgesehen. Bei der direkten Bundessteuer geht der Bundesrat, bezogen auf 2024, von geschätzt rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen Franken, und die Kantone tragen rund 200 Millionen Franken. Zu entscheiden hat als nächstes das Parlament.

Bei der Mehrheit der Parteien fiel die Individualbesteuerung aber durch. Der radikale Umbau des Systems schaffe neue Ungerechtigkeiten, lautete der Tenor in der Vernehmlassung. Einzig FDP, GLP und Wirtschaft stellten sich hinter die Vorlage. Erhofft wird, dass mit Individualbesteuerung mehr Verheiratete eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum erhöhen.

SDA/aeg