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Wegen Waldbrandgefahr
In diesen Kantonen gilt am 1. August ein Feuerverbot

Solche Plakate hängen momentan vielerorts in der Schweiz: Wegen Waldbrandgefahr gilt ein Feuerverbot.
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Dieses Jahr kommt am 1. August einiges zusammen: Wegen Reisebeschränkungen verbringt eine Mehrheit der Schweizer ihre Sommerferien in der Heimat. Viele kaufen sich selbst Feuerwerk, weil offizielle Feiern abgesagt sind. Ausserdem bringt Corona die Leute dazu, sich mehr in der Natur zu bewegen – und ausgerechnet jetzt herrscht in der Schweiz erhöhte Waldbrandgefahr.

In mehreren Kantonen ist das Risiko «erheblich», in einigen sogar «gross»: Im Aargau, Jura, Tessin, in beiden Basel, Solothurn und Neuenburg sowie Teilen Berns und Graubündens wurde die Gefahrenstufe auf das Level 4 von 5 erhöht. Die Waldbrandgefahr sei wegen der Trockenheit hoch und die Wetteraussichten würden auf eine weitere Verschärfung hindeuten, teilten die Behörden mit.

Weil die gewittrigen Niederschläge der letzten Wochen nicht flächendeckend ausgefallen sind und zu wenig Regen brachten, ist die Wald- und Flurbrandgefahr gestiegen. In den kommenden Tagen wird zudem eine Hitzewelle erwartet. Mehrere Kantone mahnen deshalb zu Vorsicht im Umgang mit Feuer in der Natur, gerade auch beim Grillieren sowie beim Zünden von Feuerwerk in Siedlungsgebieten und in Park- und Grünanlagen. Einige Kantone haben schon Massnahmen beschlossen.

Der Führungsstab im Aargau etwa hat ein absolutes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zu Waldrändern verhängt, das auch fest eingerichtete Feuerstellen betrifft. Für kontrollierte Grillfeuer in Gärten oder auf Terrassen gilt es nicht – sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden. Dafür ist der Einsatz von Raketen und Vulkanen am 1. August nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand erlaubt.

Dieselben Regeln gelten ab Donnerstag auch in den Kanton Baselland und Basel-Stadt. Verboten sind ausdrücklich auch selbst mitgebrachte Grills und das Wegwerfen von Zigaretten und Streichhölzern. Zudem ist das Steigenlassen von Himmelslaternen generell untersagt.

In Graubünden sind Himmelslaternen sogar ganzjährig verboten. Der Kanton hat zudem für seine drei Regionen Bergell, Calancatal und Misox ein absolutes Feuerverbot im Freien angeordnet. Davon sind auch Raketen am 1. August betroffen. Noch einen Schritt weiter geht das Tessin, wo das Verbot für alle Arten von Feuer, also auch Feuerwerk, auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von bis zu 20’000 Franken. Gemeinden können allerdings Ausnahmeregelungen gewähren.

Die Vorsicht der Kantone ist nicht unbegründet. Sie befürchten, dass dieses Jahr besonders viel Feuerwerk von Privatpersonen gezündet wird, weil die meisten offiziellen 1.-August-Feiern coronabedingt abgesagt wurden. So finden zum Beispiel die grossen, traditionellen Feuerwerke in Basel, Bern, Biel oder Zürich nicht statt.

Die beiden Beratungsstellen für Brand- und Unfallverhütung sowie die Suva gehen davon aus, dass es deshalb vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Jedes Jahr verletzen sich am Nationalfeiertag in der Schweiz rund 110 Personen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zu den häufigsten Verletzungen gehören Verbrennungen, vor allem von Händen und Fingern (37 Prozent), und Gehörschäden (22 Prozent). Dieses Jahr sei es besonders wichtig, sich an die Empfehlungen zu halten, mahnen die Behörden.

Mit Material der SDA