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Unterhaltung in Zürcher VBZ-Cockpits
Trampilotinnen und Busfahrer dürfen definitiv Musik hören

Trampilot Beat Wöber im VBZ-Depot 4, Kalkbreite, und Linieninstruktor Christian Stoklosa (mit Bart)
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Seit einem Jahr durften die Mitarbeitenden in den VBZ-Führerständen versuchsweise Musik hören, was etwa Nationalrätin Jacqueline Badran ziemlich empört hat. Ab dem 1. August wird dieses Privileg nun dauerhaft eingeführt, wie die VBZ am Mittwoch mitteilten.

Die Einführung ist wissenschaftlich abgestützt: Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat den Pilotversuch auf die Sicherheit, die Qualität und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden untersucht. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass das Musikhören im Führerstand «einen positiven Einfluss auf die Zufriedenheit von Fahrdienstmitarbeitenden habe». Zudem wollen die VBZ mit der Einführung ihre Rolle als attraktive Arbeitgeberin stärken.

Klare Regeln

Um das sichere Lenken zu gewährleisten, gelten für das Musikhören klare Regeln: Die Musik darf nur mit Lautsprecher abgespielt werden, Kopf- und Ohrhörer sind nicht erlaubt. Die Lautstärke muss begrenzt sein, längere reine Sprachbeiträge dürfen genauso wenig angehört werden wie Podcasts oder Live-Übertragungen von Sportanlässen. Zudem darf das Abspielgerät während der Fahrt nicht bedient werden.