ErtapptIllegal Anwesender muss ins Gefängnis
Ein Portugiese weilte trotz Wegweisung an der Goldküste. Das hat drastische Folgen für ihn.
Wegweisungen liegen im Ermessen der Polizei, wie die Reportage in der ZSZ vom Wochenende gezeigt hat. In Wädenswil werden schon mal 24-Stunden-Verbote gegen Jugendliche ausgesprochen, um die Bildung einer Szene zu verhindern. Bekannt sind auch die Rayonverbote für Straftäter oder Fussballfans, denen die dritte Halbzeit wichtiger ist als das Spiel. Fast unglaublich mutet aber an, welche Art von Wegweisung gegen einen Portugiesen ausgesprochen wurde. Seit dem 18. Juni 2019 galt gegen ihn eine zweijährige Ausgrenzung für das ganze Gebiet Zürichs. Nicht die Stadt, sondern den ganzen Kanton.
Der Grund, warum der 34-Jährige nun einen Strafbefehl erhält, deutet darauf hin, dass er obdachlos ist. Er wurde am 22. August 2019 um 21.45 Uhr in der Bibliothek Küsnacht erwischt. Auch in Gemeinden mit Viellesern ist das keine Zeit, in der die Bibliothek offensteht. Möglicherweise wollte der Mann dort übernachten. Jedenfalls machte er sich neben der Missachtung der Ausgrenzung so auch des Hausfriedensbruchs schuldig.
Es war nicht die erste Straftat des Portugiesen. Schon zweimal wurde er zu bedingten Geldstrafen von 30-mal 30 Franken verurteilt – je einmal durch die Staatsanwaltschaften, die für die Bezirke Meilen und Horgen zuständig sind. Nun ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass Geldstrafen den offenbar mittellosen Mann ohne festen Wohnsitz in der Schweiz nicht abschrecken. Er wird zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er absitzen muss. Auch die Vorstrafen werden widerrufen, theoretisch müsste er also auch noch 1800 Franken zahlen. Angesichts der Tat, die ja niemandem weh getan hat, wirkt die Strafe hart. Allerdings weiss man nicht, warum die Ausgrenzung damals ausgesprochen wurde.
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