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Verschärfung der Corona-Massnahmen
Hochzeit ohne Zertifikat – kann ich dafür gebüsst werden?

Das Covid-Zertifikat soll für Restaurantbesuche obligatorisch werden – und zum Teil auch für private Feste.
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Nachdem der Bundesrat die Ausweitung der Zertifikatspflicht bei den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben hat, rätseln nicht nur Restaurants, Kinos, Theater und Museen über die Umsetzung. Hochzeitspaare fragen sich, ob sie ihre Gäste auf deren Impfstatus überprüfen müssen. Wer einen runden Geburtstag feiert, will wissen, wie viele Freunde er dazu einladen darf. Vereine rätseln, was für ihre Generalversammlung gilt.

Dabei ist einiges noch unklar – schliesslich läuft gerade die Konsultation bei den Kantonen. Allerdings müssen sie sich jetzt in Rekordzeit dazu äussern: Die Frist läuft schon am Montag ab.

Im Verordnungsentwurf des Bundesrats sind aber die Grundsätze schon vorgegeben. Es zeigt sich: Wer eine private Hochzeit oder einen Geburtstag mit mehr als 30 Gästen durchführen will oder diesen mit einem Essen oder auch nur einem Apéro verbinden möchte, kommt künftig um das Covid-Zertifikat nicht herum.

Es gilt nämlich: Ohne Zertifikat dürfen nur private Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis – in nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen – mit maximal 30 Personen in Innenräumen, mit höchstens 50 Personen im Freien durchgeführt werden. Ist der Durchführungsort öffentlich zugänglich, gilt die maximale Teilnehmerzahl von 30. In diesem Fall müssen alle Gäste zu «einer beständigen Gruppe» zählen oder alle dem gleichen Verein angehören.

Und vor allem: «Die Konsumation von Speisen und Getränken ist verboten.» Die Regeln betreffen öffentlich zugängliche Veranstaltungsorte wie Mehrzweckhallen, Turnhallen, Schulaulas, Quartierzentren oder Waldhütten.

Wenige Ausnahmen

Es gibt nur wenige Ausnahmen: In Privathäusern dürfen – aber nur «im Freundes- und Familienkreis» – bis zu 30 Personen ohne Zertifikat zusammenkommen und auch essen und trinken. Zudem können sich im Freien an öffentlich nicht zugänglichen Orten bis zu 50 Personen treffen.

Ausnahmen gelten schliesslich auch für religiöse Veranstaltungen, Bestattungen sowie politische Versammlungen mit maximal 30 Personen. Bei diesen gilt in Innenbereichen aber eine Maskenpflicht.

Gesundheitsminister Alain Berset hatte die schon länger bestehende 30er-Regel kürzlich infrage gestellt und ihre Wirksamkeit als «sehr, sehr tief» bezeichnet. Jetzt wird sie doch beibehalten. Nani Moras vom Bundesamt für Gesundheit sagt, angesichts der aktuellen Entwicklung der epidemiologischen Lage sei keine Aufhebung geplant.

Muss die Braut das Zertifikat überprüfen?

Doch wer kontrolliert das Zertifikat an einer Hochzeit? Die Braut, der Bräutigam? Wer eine Veranstaltung mit Zertifikatspflicht durchführt, muss selbst für die Kontrolle sorgen. Dafür gibt es die «Covid Check»-App, die sich jede und jeder auf sein Smartphone laden kann. Zusammen mit dem Zertifikat müssen die Gäste einen Identitätsnachweis mit Foto vorweisen können.

Wer ein Fest organisiert, könnte künftig auf die Prüf-App angewiesen sein.

Darüber, wie diese Bestimmungen kontrolliert werden sollen, müssen sich die Kantone den Kopf zerbrechen. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats sieht aber vor, dass mit Bussen rechnen muss, wer die Bestimmungen verletzt. Der Rahmen der Ordnungsbussen reicht von 50 bis 200 Franken.

Einzelne Kantone könnten vorpreschen

Bundesrat Alain Berset traf sich am Donnerstag mit den Gesundheitsdirektoren. Lukas Engelberger, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, sagte nach dem Treffen, die Kantone würden eine Bundeslösung bei den Zertifikaten begrüssen.

Der basel-städtische Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger will nicht ausschliessen, dass einzelne Kantone die Zertifikatspflicht von sich aus ausweiten.

Engelberger schloss aber nicht aus, dass einzelne Kantone die Zertifikatspflicht auf ihrem Gebiet im Alleingang einführen. Das könne dann der Fall sein, wenn eine Regierung das für nötig halte, um ihr Gesundheitssystem zu entlasten.