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Verwirrung um private Treffen
Berset und die «total vergessene» Corona-Massnahme

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Und plötzlich war da gestern an der Medienkonferenz diese Frage, auf die Gesundheitsminister Berset eine Antwort mit «das ist interessant» begann. Aber so eine richtig klare Antwort wurde es nicht. Die Frage der Journalistin lautete so: «Eine relativ strikte Massnahme, die bleibt, das ist diese Obergrenze von 30 Personen für private Treffen im Innern. Wäre das eine Massnahme, die per 1. September gelockert werden könnte?»

Natürlich war Bersets Wortlaut «jetzt beginnt die Normalisierungsphase» zu Beginn der Medienkonferenz mit gleichzeitigem Verzicht auf weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen eine Steilvorlage für diese Frage. Wie kann man von Normalisierung reden, wenn sich kaum was ändert, fragten sich denn auch Beobachter und Betroffene im Land. Wenigstens bei den privaten Treffen ansetzen?

Also weiterhin keine grössere Hochzeitsfeier im privaten Rahmen

Der Gesundheitsminister zeigte sich zuerst einmal überrascht: «Wenn ich eine Massnahme erwähnen würde, die wir fast alle total vergessen haben, dann diese», so Berset. Die Regel lautet übrigens so: «Bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (z.B. Treffen und Feste), die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, ist die erlaubte Anzahl Personen eingeschränkt. Bei dieser Anzahl werden Kinder mitgezählt. Regel drinnen: Erlaubt sind maximal 30 Personen. Regel draussen: Erlaubt sind maximal 50 Personen.»

Gar nicht vergessen haben die Regel Menschen, die diese Redaktion kontaktiert haben. Eine Person schrieb, sie hätte eine Hochzeitsfeier im privaten Rahmen auf nächstes Jahr verschoben, weil immer noch nur 30 Personen teilnehmen dürfen.

Massnahme bringt angeblich praktisch nichts

Die Verwirrung war dann aber komplett, als Berset versuchte zu erklären, warum man diese Massnahme «total vergessen» hat: Die Wirkung dieser Massnahme sei in der «Realität sehr, sehr tief», so der Bundesrat. Und als könnte er es empirisch belegen, setzte er zur rhetorischen Wiederholung an: «Sehr, sehr tief.»

Wenn die Regel also gar nichts bringt, warum hält man sie aufrecht? Und warum hat sie der Bundesrat vergessen? Berset: «Diese Massnahme ist bei mir nie erwähnt worden als problematische Massnahme.» Die Antwort war nicht ganz klar. Hat sich niemand beschwert? Oder gab es keine Probleme bei der Umsetzung? Später im Interview mit der «Tagesschau» von SRF präzisierte er: «Niemand hat mich auf diese Einschränkungen angesprochen. Warum? Die sind nicht so problematisch.»

Berset: Über diese Massnahme «kann man diskutieren»

Immerhin, nach einiger Verwirrung machte Berset an der Medienkonferenz klar: «Es ist gut, dass sie das erwähnen, wir werden es anschauen.» Später in der «Tagesschau»: «Darüber kann man diskutieren.»

Was das genau heisst, wollten wir vom BAG erfahren. Gibt es trotz Bersets Einschätzung, wonach die Wirkung dieser Massnahme sehr gering ist, epidemiologische Bedenken? Oder könnte diese Regel tatsächlich bald fallen? «Aufhebungen bestehender Regeln werden im Rahmen der nächsten Anpassungen geprüft», schreibt das Bundesamt auf Anfrage. Und den Heiratswilligen (auch für andere Feste geeignet) gibt das BAG zu bedenken: «Eine Hochzeitsgesellschaft kann durchaus auch mehr als 30 Personen umfassen, soweit die Feier zum Beispiel in einem Vereinslokal oder in einem gemieteten Saal – dazu können auch Waldhütten und ähnliche Lokalitäten gehören – stattfindet.» Bleibt hier anzumerken: Dort gilt dann natürlich ein Schutzkonzept.