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Entscheid der Gemeindeversammlung
Herrliberg verzichtet auf Geld aus Umzonungen

Gemeinde Herrliberg die Kirche Tal im Zentrum.

Foto: Michael Trost / Tamedia AG.
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Die Herrlibergerinnen und Herrliberger haben an der Gemeindeversammlung vom Mittwochabend eine Mehrwertabgabe von null Prozent gutgeheissen. Herrliberg ist somit die erste Gemeinde am Zürichsee, in der Grundstücksbesitzer der Gemeinde nichts abgeben müssen, wenn ihr Land durch eine Auf- oder Umzonung an Wert gewinnt. Vielerorts liegt der Abgabesatz zwischen 20 und 40 Prozent.

Der Kanton Zürich schreibt sämtlichen Gemeinden vor, dass der Satz für die Mehrwertabgabe bis zum 1. März 2025 festgeschrieben werden muss. Eine Abgabe von null Prozent ist erst seit März dieses Jahres offiziell möglich.

Mehrwertabgaben fliessen in Fonds

Den Antrag für den Verzicht begründete Herrliberg damit, dass die Abgabe die Grundstückgewinnsteuer konkurrenziere. Denn eine bezahlte Mehrwertabgabe kann von einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.

Der Nachteil dabei für die Gemeinden: Die Gewinnsteuer nach einem Grundstücksverkauf kann frei verwendet werden, der Mehrwertausgleich fliesst hingegen in einen zweckgebundenen, kommunalen Fonds. Dieser dürfe nur für «raumplanerische Aufwertungsmassnahmen» verwendet werden und müsse zudem aufwendig bewirtschaftet werden, schrieb die Gemeinde Herrliberg dazu im Frühling.

Erstmals wieder Verlust erwartet

An der Gemeindeversammlung vom Mittwoch stimmten die Stimmberechtigten auch den anderen Geschäften zu: Sowohl das Budget für die Gemeinsame Sekundarschule Erlenbach-Herrliberg (GSEH) als auch das Budget für die Gemeinde wurden angenommen.

Besonders am Budget ist, dass nach vielen Jahren mit Ertragsüberschüssen für 2025 das erste Mal wieder mit einem Verlust gerechnet wird – in der Höhe von 2,1 Millionen Franken. Laut Gemeinderat schlossen die neun letzten Jahresrechnungen von 2015 bis 2023 mit Ertragsüberschüssen ab, und dank erneut hoher Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern werde dies auch 2024 der Fall sein.

Dass sich dies 2025 ändern soll, liege ebenfalls an den Grundstück­gewinnsteuern. Hier rechnet der Gemeinderat im neuen Jahr mit um 4,2 Millionen Franken tieferen Erträgen. Gleichzeitig sei in den Bereichen Bildung, Energie, Langzeitpflege und Asyl von Mehrkosten auszugehen. Der Steuerfuss bleibt in Herrliberg dennoch unverändert bei 75 Prozent.