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Neue Verkehrsregeln
Heftiger Protest gegen Helmpflicht bei E-Bikes bis 25 km/h

Starker Protest: Wer sich nicht an die Helmpflicht hält, soll mit 30 Franken gebüsst werden können.
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Der Aufschrei der Velolobby war gross, als der Bundesrat im August neue Einschränkungen für E-Bike-Fahrer bekannt gab. Vor allem eine Verschärfung gab zu reden: Künftig sollen alle, die mit einem E-Bike unterwegs sind, einen Velohelm tragen. Neu vorgesehen ist die Tragepflicht auch für die langsamen E-Bikes mit einem Maximaltempo von 25 km/h. Wer sich nicht daran halte, soll mit 30 Franken gebüsst werden können. «Wir bedauern sehr, dass der Bund die langsamen und schnelleren E-Bikes in einen Topf werfen will», ärgerte sich Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo. Fast drei Viertel der Stimmbevölkerung habe vor zwei Jahren den Bundesbeschluss Velo angenommen, «und jetzt will der Bundesrat die Erfolgsgeschichte der Elektrovelos abwürgen».

Schlechte Erfahrungen im Ausland

Wie nun die Vernehmlassung zu verschiedenen Änderungen von Verkehrsregeln zeigt, beschränkt sich der Widerstand längst nicht nur auf die Lobbyisten der Velofahrer. Auch bei den politischen Parteien kommt die geplante Verschärfung von links bis rechts nicht gut an. Dies zeigen die von der Nachrichtenagentur SDA zusammengefassten Vernehmlassungsantworten. Links-Grün befürchtet wie Pro Velo, dass dadurch Velofahren weniger attraktiv würde. Zudem verweist etwa die SP auf die Erfahrungen im Ausland: Dort habe sich gezeigt, dass die Velohelmpflicht zu einer grossen Abnahme des Veloverkehrs geführt habe. Die FDP pocht auf Eigenverantwortung: Ob E-Bike-Fahrer einen Helm aufsetzen oder nicht, liege im Ermessen des Einzelnen. Unterstützung erfährt die Ausweitung der Helmpflicht lediglich beim TCS und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Bei einem Unfall reduziere sich die Wahrscheinlichkeit von Kopfverletzungen um die Hälfte, so die BfU.

Simulation eines Unfalls zwischen einem E-Bike-Fahrer und einem Auto anlässlich eines Verkehrsicherheitstages in Renens. 

Die geplante Vorschrift fusst denn auch auf der Erfahrung, dass sich die Anzahl Unfälle mit E-Bikes stark erhöht hat. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der schweren E-Bike-Unfälle laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) fast verfünffacht. Im vergangenen Jahr wurden 11 E-Bike-Fahrer getötet und 355 schwer verletzt. Während bei den schnellen E-Bikes ein Rückgang der schwer verunfallten Personen von 85 (2018) auf 77 festgestellt wurde, stieg die Zahl der Schwerverunfallten mit langsamen E-Bikes von 236 (2018) auf 289 im letzten Jahr. In rund drei Vierteln der Unfälle waren E-Bike-Fahrende Hauptverursacher.

Auf bedeutend weniger Widerstand stossen die übrigen Verschärfungen für E-Bike-Fahrer. So sollen schnelle E-Bikes in Zukunft mit einem Tacho ausgerüstet sein. Dies hat zur Folge, dass Geschwindigkeitsübertretungen etwa in 30-Zonen via Ordnungsbussverfahren geahndet werden können. Zudem sollen alle E-Bike-Fahrer das Licht auch tagsüber einschalten.

Umstrittener Raserartikel

Beim Beurteilen von Raserdelikten will der Bundesrat den Gerichten mehr Spielraum geben und damit ein Anliegen des Parlaments erfüllen. Seit Anfang 2013 gibt es für Raser Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und bis zu vier Jahren und einen Ausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Neu will er den Gerichten vorschreiben, die Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen. Bei Fahrlässigkeit oder wenn durch die schnelle Fahrt kein Risiko für einen schweren Unfall entstanden ist, sollen die Gerichte darauf verzichten können, den Rasertatbestand anzuwenden, und sie sollen statt der Mindestfreiheitsstrafe auch eine Geldstrafe sprechen können. Die Obergrenze von vier Jahren Freiheitsstrafe soll bleiben.

Personen, die zum ersten Mal ein sogenanntes Raserdelikt begangen haben, soll der Fahrausweis zudem für mindestens ein halbes Jahr statt wie heute für mindestens zwei Jahre abgenommen werden. Verzichten will der Bundesrat zudem auf sogenannte Blackboxes für notorische Temposünder sowie auf Alkoholwegfahrsperren für Personen, die mehrfach angetrunken am Steuer gesessen sind. Die FDP, welche als einzige bürgerliche Partei an der Vernehmlassung teilgenommen hat (CVP und SVP haben um eine Verlängerung der Frist gebeten – am vergangen Samstag ging diese zu Ende), begrüsst diese Lockerung. Auch der TCS ist überzeugt, dass die Gerichte so besser angepasste und abgestufte Urteile verhängen könnten. Widerstand gibt es vor allem von linker Seite: So stehe die SP Anpassungen im Bereich der Verkehrssicherheit generell kritisch gegenüber.