Gleichstellung der GeschlechterStänderatskommission grundsätzlich für Einführung von Elternzeit
Die Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Jura werden nun sorgfältig geprüft. Die Änderung könnte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
Die Sozialkommission des Ständerats will die Einführung einer landesweit einheitlichen Elternzeit vertieft prüfen. Sie hat daher zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Jura Folge gegeben, welche die Einführung eines solchen Elternurlaubs fordern.
Ihren Entscheid fällte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, wie sie am Mittwoch mitteilte. Als Nächstes muss sich nun die zuständige Kommission des Nationalrates mit der Sache befassen.
Das Thema solle eingehend und sorgfältig geprüft werden, schrieb die SGK-S. Denn eine Elternzeit könnte zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
Junge Eltern sollen erwerbstätig bleiben
Zugleich würden dadurch junge Eltern und insbesondere Frauen ermutigt, erwerbstätig zu bleiben, hiess es weiter. Dies könnte wiederum dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken.
Die Kommission begrüsste es im Communiqué ausdrücklich, dass die beiden Standesinitiativen offen formuliert seien. Es müsse eine pragmatische Lösung gefunden werden, die finanziell tragbar sei.
Zwei weitere Standesinitiativen aus den Kantonen Wallis und Tessin lehnte die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Diese enthalten anders als die beiden angenommenen Initiativen Mindestbedingungen für eine Elternzeit: Der Urlaub soll mindestens 20 Wochen betragen, wobei davon mindestens 14 Wochen auf die Mutter entfallen sollen.
Die Mehrheit der Ständeratskommission beurteilte diese Vorgaben als zu streng und zu verbindlich. Als Nächstes befindet der Ständerat über die beiden von der Kommission abgelehnten Standesinitiativen.
SDA/sas
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