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Corona-Medienkonferenz
«Die Maskenpflicht gilt nicht in den Bahnhöfen»

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bundesrat hat ab 6. Juli im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht beschlossen. Das ÖV-Personal ermahnt, spricht aber keine Bussen aus. Wer keine Maske trägt, kann aus dem Fahrzeug gewiesen werden.
  • Die Maskenpflicht gilt nicht in Bahnhöfen, sofern der Abstand eingehalten werden kann.
  • In Zügen darf die Maske zum Essen und Trinken abgenommen werden.
  • Es wird keine schweizweite Schliessung von Clubs geben. Weitergehende Massnahmen sollen die Kantone umsetzen, dort wo Hotspots entstehen. Der Bund wird nur eingreifen, «wo es Sinn macht, die Sache national zu regeln».
  • Rückreisende aus 29 Risikoländern müssen 10 Tage in Quarantäne. Eine flächendeckende Kontrolle ist nicht möglich, es finden Stichproben statt.
  • Wenn ein Land während eines Auslandaufenthalts neu auf die Liste kommt, müssen sich die Personen bei der Rückkehr in die Schweiz ebenfalls in Quarantäne begeben.
  • Das BAG rät von nicht notwendigen Reisen in Risikoländer ab.

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