Gewinne aus der GmbH steuerlich optimieren
Als Inhaber einer Firma kann man neben dem Lohn auch eine Dividende beziehen. Das zahlt sich aus.
Zusammen mit meiner Frau habe ich eine GmbH. Das Geschäft läuft hervorragend, die GmbH hat keine Schulden und eine hohe Liquidität, die für den Betrieb langfristig nicht benötigt werden – auch nicht in der Corona-Situation. Nun fragen wir uns, was der sinnvollste Umgang mit diesem Geld wäre. Ist es möglich, das Geld als Firma in einen Fonds zu investieren, oder ist es besser, wenn wir dieses auszahlen? Leserfrage von F.S.
Es ist erfreulich, dass es Ihrer Kleinfirma trotz Corona-Krise gut geht und Sie anders als viele andere KMU nicht zusätzliche Mittel benötigen, um die schwierige Situation zu überbrücken. Wenn Sie viel liquide Mittel in der GmbH haben, die Sie für den Betrieb auf lange Zeit hinaus nicht benötigen, könnten Sie das Geld durchaus investieren.
Sie können, wie Sie es sich überlegt haben, einen oder mehrere Anlagefonds nutzen und so im positiven Fall eine Rendite auf Ihrem nicht benötigen Kapital erwirtschaften. Gleichzeitig tragen Sie dann aber in der Gesellschaft auch ein Anlagerisiko. Die Frage stellt sich, welchen Nutzen es für Sie langfristig hat, wenn das Kapital einfach in der Firma bleibt, zumal Sie bereits gute Reserven haben.
Sinnvoll könnte darum auch sein, wenn Sie einen Teil des Gewinns aus Ihrer Firma an sich und Ihre Frau ausschütten. Sie können sich aus der Firma neben einem Lohn auch eine Dividende auszahlen lassen. Den Lohn müssen Sie als Einkommen versteuern. Die Dividendenausschüttung bringt Ihnen steuerliche Vorteile: Die als Dividende ausgeschütteten Gewinne unterliegen zwar ebenfalls der kantonalen Einkommenssteuer, aber nur zur Hälfte bzw. zur Hälfte des Gesamtsteuersatzes, wobei es kantonal Unterschiede gibt.
Der Grund für die privilegierte Dividendenbesteuerung liegt darin, dass man als Inhaber einer Firma faktisch doppelt Steuern zahlt: Einerseits zahlen Sie als Firma Steuern, anderseits beim Lohn- und Dividendenbezug. Um diese Doppelbelastung zu mildern, sehen Bund und Kantone für Beteiligungserträge wie Dividenden eine privilegierte Besteuerung vor, sofern mindestens eine Beteiligungsquote von 10 Prozent besteht.
Seit der in diesem Jahr umgesetzten Steuerreform ist die Steuerreduktion aber beim Bund und in einzelnen Kantonen etwas geringer. Bei der direkten Bundessteuer werden seit diesem Jahr Erträge aus Beteiligungen des Privatvermögens im Umfang von 70 Prozent (statt bisher 60 Prozent) und aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens im Umfang von 70 Prozent (bisher 50 Prozent) besteuert. Trotzdem ist die Besteuerung nach wie vor geringer.
Zu beachten ist ferner, dass die Gewinnausschüttung der Verrechnungssteuer untersteht. Ihre GmbH müsste die Gewinnausschüttung der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Dafür gibt es ein entsprechendes Formular. Sie und Ihre Frau erhielten lediglich 65 Prozent der festgelegten Ausschüttung. Der Rest muss als Verrechnungssteuer an die Steuerverwaltung bezahlt werden.
Wenn Sie Ihre Ausschüttung aber in Ihrer privaten Steuererklärung deklarieren, bekommen Sie dann mit Verzögerung auch den Rest der Ausschüttung wieder vergütet. So erhalten Sie schliesslich die volle Ausschüttung. Weiter gilt es zu beachten, dass der Lohn und die Dividende in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen.
Zu überlegen wäre ausserdem, ob Sie in Ihrer GmbH Ihre Vorsorgelösung im Rahmen der 2. Säule optimieren können, die Ihnen und Ihrer Frau Vorteile bringt, etwa indem Sie das Potenzial für steuerlich attraktive freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse anheben.
Ich rate Ihnen, all die verschiedenen Möglichkeiten zusammen mit Ihrer Treuhandfirma und Ihrem Versicherungspartner zu prüfen. Diese können Ihnen anhand Ihrer konkreten Daten Varianten und die entsprechenden Steuerfolgen für Ihre GmbH und Ihre private Steuerrechnung aufzeigen und Lösungen erarbeiten, die Ihren individuellen Bedürfnissen am Besten entsprechen.
Dieser Artikel wurde erstmals am 19. August 2020 publiziert und am 12. Mai 2023 in dieses Redaktionssystem übertragen.
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