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Gesetz nach Angriff auf Israel
Plötzlich hat es der Bundesrat nicht mehr eilig mit dem Hamas-Verbot

A member of Izzedine Al-Qassam Brigades is seen during a night patrol along the northern border with Israel, Monday, March 18, 2013. Izzedine Al-Qassam is the military wing of the Palestinian Islamist political organization Hamas. (AP Photo/Hatem Moussa)
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Eigentlich wollte Aussenminister Ignazio Cassis die Hamas im Eilverfahren verbieten. Der Entscheid wurde vergangene Woche aber vertagt. Dem Vernehmen nach war der Staatsbesuch von Emmanuel Macron der Hauptgrund dafür.

Nun hat der Bundesrat entschieden. Er will ein Hamas-Verbot. Aber nicht mit einem dringlichen Gesetz. Sondern auf dem ordentlichen Weg.

Bundesrat Ignazio Cassis sprach am Mittwoch vor den Medien von «einem der schlimmsten Terroranschläge der Geschichte», der sich nicht wiederholen dürfe. Für den Aussenminister ist die Attacke der Hamas auf Israel vom 7. Oktober ein Wendepunkt der Geschichte, für Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider ein Paradigmenwechsel, der den Bundesrat dazu bewegt, die Hamas zu verbieten. Der ordentliche Gesetzesweg kann gemäss der Bundesrätin insbesondere gewählt werden, weil der Nachrichtendienst des Bundes keine Organisationsstrukturen der Hamas in der Schweiz festgestellt habe. (Alle News zum Gaza-Krieg im Ticker.)

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Das Verteidigungs- und das Justizdepartement müssen, in Zusammenarbeit mit dem Aussendepartement, nun bis Februar einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. «Mit einem solchen Gesetz erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen», teilt der Bundesrat mit.

Bislang kaum Verbote

Das angestrebte Hamas-Verbot ist ein markanter Schritt in der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik nach dem brutalen Überfall der Terrororganisation auf Israel. Bislang hat die Schweiz Organisationen, die in anderen westlichen Ländern längst für illegal erklärt wurden, stets weiterhin erlaubt – so beispielsweise die baskische ETA oder die irische IRA. Nur der Islamische Staat (IS) und die al-Qaida, beide von der UNO geächtet, sind ebenfalls verboten.

Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider, rechts, und Bundesrat Ignazio Cassis, sprechen an einer Medienkonferenz ueber rechtliche und politische Handlungsmoeglichkeiten.gegenueber der Hamas, am Mittwoch, 22. November 2023, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Bis die Hamas untersagt wird, wird nun etwas Zeit vergehen. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach von etwa einem Jahr, wobei vieles nicht in den Händen von Regierung und Verwaltung liegt. Beide Parlamentskammern müssen zustimmen, was nach den bislang geäusserten Meinungen aus allen Parteien Formsache sein dürfte.

Dann könnte noch das Referendum ergriffen werden, was unwahrscheinlich ist – auch wenn Experten zum Teil vor einem Verbot warnen. Sie fänden es besser, wenn die Schweiz weiterhin bewusst keine Liste terroristischer Organisationen oder Spezialgesetze führen würde, damit sie in Konflikten die Möglichkeit hat, mit allen Akteuren zu reden. Mit der Hamas stand die Schweizer Diplomatie insbesondere zu Zeiten von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey in häufigem Kontakt.

Früher waren Hamas-Exponenten auch in der Schweiz zu Besuch. 2012 empfing der damalige Grünen-Nationalrat Geri Müller hochrangige Vertreter im Bundeshaus.

Medienrecherchen haben belegt, dass die Hamas aus der Schweiz finanziell und propagandistisch unterstützt wird. Wegen möglicher Finanzierung der Terrororganisation hat die Bundesanwaltschaft gemäss eigenen Angaben bereits vor dem gross angelegten Angriff auf Israel Ermittlungen aufgenommen.

Gemäss Justizministerin Baume-Schneider vereinfacht ein Hamas-Gesetz die Strafverfolgung, und es erleichtert präventive Massnahmen wie Ausweisungen und Einreisesperren. Zudem müssten Finanzintermediäre verdächtige Geschäftsbeziehungen und mögliche Hamas-Transaktionen zwingend melden.

Bund stoppt Zusammenarbeit mit Hilfswerken

Nach der Hamas-Attacke auf Israel und mit dem Einmarsch israelischer Truppen im Gazastreifen gab es auch Hinweise, dass Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen, die von der Schweiz unterstützt werden, Hamas-Propaganda verbreiteten. Das Aussendepartement von Bundesrat Cassis hat die Zusammenarbeit mit elf dieser Organisationen, die in Israel und den palästinensischen Gebieten aktiv sind, ausgesetzt. Nun hat eine Überprüfung des Bundes gezeigt, dass es bei drei davon «Vertragswidrigkeiten» gab. Cassis sagte, der Verhaltenskodex und eine Antidiskriminierungsklausel seien nicht eingehalten worden. Die Schweiz beendet deshalb die Zusammenarbeit mit den drei Organisationen.