Intransparente AngabenGericht heisst Klage von Circus Knie gegen Viagogo teilweise gut
Der Circus Knie hat für rund die Hälfe der Anklagepunkte Recht erhalten. So darf die Ticket-Plattform unter anderem keine intransparente Preisangaben mehr machen.
Der Circus Knie warf der Online-Plattform Viagogo vor, mit dem Verkauf von Knie-Tickets Markenrechte verletzt und unlauter gehandelt zu haben. Das Handelsgericht St. Gallen hat eine Klage etwa zur Hälfte gutgeheissen und in den übrigen Punkten abgewiesen.
Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil darf die Online-Plattform weiterhin Begriffe wie «Knie» oder «Circus Knie» verwenden, um Tickets des Schweizer Circus anzubieten, obwohl Viagogo keine offizielle Verkaufsstelle ist. Knie hatte darin eine Verletzung von Markenrechten gesehen. Das Gericht sah dies anders.
Laut dem Urteil wird Viagogo jedoch verboten, auf ihrer Plattform Vorstellungen als «ausverkauft» zu bezeichnen, solange bei der offiziellen Verkaufsstelle von Knie (Ticketcorner) noch Karten erhältlich sind. Ausserdem darf Viagogo keine Preiskategorien und Sitzplatz-Sektoren verwenden, die von den offiziellen Bezeichnungen Knies abweichen.
Recht bekam Knie auch in dem Klagepunkt, in dem Viagogo Intransparenz bei der Preisangabe vorgeworfen wird. Auch Angaben wie «Nur noch 43 Tickets übrig» darf die Online-Plattform nicht mehr verwenden, ohne klar darauf hinzuweisen, dass dies nur für das Angebot auf ihrer Webseite gilt.
Die Gerichtskosten von 15'000 Franken müssen die beiden Parteien je zur Hälfte tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das Handelsgericht St. Gallen hatte den Fall im vergangenen Februar verhandelt.
SDA
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