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Covid-Zertifikat oder Test
Genf verpflichtet Pflegende zu Tests

Im Kanton Genf müssen Pflegerinnen und Pfleger sich künftig regelmässig testen lassen, wenn sie kein Covid-Zertifikat haben. Ärztinnen und Pflegende im Kantonsspital Freiburg.
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Ab dem 23. August muss das Pflegepersonal im Kanton Genf über ein Covid-Zertifikat verfügen, das für Geimpfte, Genesene und Getestete ausgestellt wird. Wer kein Zertifikat hat, muss sich mindestens wöchentlich testen lassen. Das hat der Genfer Staatsrat am Donnerstag entschieden.

Der Genfer Gesundheitsdirektor Mauro Poggia hatte die Massnahme am Vortag angekündigt. Dass er für impfunwilliges Pflegepersonal wenig Verständnis hat, machte er schon im Juli deutlich. Damals verärgerte er die Pflegenden mit der Aussage, ungeimpftes Pflegepersonal sei ein «Casting-Fehler». Die Testpflicht sieht er als Minimum, wie er am Donnerstag gegenüber dem Westschweizer Fernsehen erklärte. Damit könne das Risiko verringert werden, dass das Pflegepersonal Patientinnen und Patienten anstecke.

Betroffen ist das Personal in öffentlichen und privaten medizinischen Einrichtungen, im Rettungsdienst, in Einrichtungen für Behinderte sowie in Spitex-Organisationen und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Auch Besucherinnen und Besucher solcher Einrichtungen müssen ein Covid-Zertifikat vorweisen. In Notfällen sind bei ihnen aber Ausnahmen möglich. Pflegende können hingegen strafrechtlich belangt werden, wenn sie sich weigern, zum Test anzutreten.

Strafandrohung «unnötig»

Der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat nichts gegen die Massnahme einzuwenden. Diese sei «absolut vertretbar», sagte Pierre-Alain Wagner, der Leiter des Rechtsdienstes, auf Anfrage. Der Verband sehe sie als vernünftige Alternative zu einer Impfpflicht. Massnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten habe man nie abgelehnt, nur eine Impfpflicht.

Kritik übt der Verband trotzdem, und zwar am Tonfall der Genfer Mitteilung: Dieser autoritäre Ton sei unangebracht, sagt Wagner. Unnötig sei auch die Androhung von Strafverfahren. «Bei den Pflegenden kommt das extrem schlecht an.»

In Zürich gilt Testpflicht seit April

Aktiv geworden ist auch der Kanton Bern. Er beschloss zwar keine Testpflicht, sprach am 30. Juli aber eine dringliche Empfehlung aus. Aufgrund einer noch zu tiefen Impfquote beim Personal werde eine regelmässige Testung erwartet, schrieb der Kanton.

Im Kanton Zürich gilt bereits seit April eine Testpflicht für das nicht-immune Gesundheitspersonal: Sowohl in den Heimen als auch in den Spitälern müssen sich Angestellte mit Patientenkontakt alle fünf bis sieben Tage testen lassen. Der Kanton ordnete das an. Dieses Schutzkonzept habe sich bewährt, teilte die Gesundheitsdirektion auf Anfrage mit. Eine Zertifikatspflicht sei nicht geplant.

Weitere Kantone dürften folgen: Das Innendepartement von Gesundheitsminister Alain Berset hatte den Kantonen in einem Schreiben vom 28. Juli dringend empfohlen, Tests für ungeimpftes Gesundheitspersonal für obligatorisch zu erklären.